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Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

   
 
 

SSO

 

  • Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 sind die Entschließungen MSC.203(81) und MSC.209(81) zur Änderung der Anlage des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes international in Kraft getreten. Ferner ist der unverbindliche Teil B des STCW-Codes gemäß STCW.6/Circ.9 geändert worden. Wesentlicher Gegenstand der Änderungen sind Vorschriften zur Erteilung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Ship Security Officers [SSO]). In diesem Zusammenhang ist eine neue Regel VI/5 des Anhangs zum STCW-Übereinkommen und ein neuer Abschnitt A-VI/5 des STCW-Codes eingeführt worden.
  • Anträge auf Ausstellung von Befähigungsnachweisen für den Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff gemäß Regel VI/5 der Anlage zum STCW-Übereinkommen können beim BSH in Hamburg eingereicht werden. Antragsformulare finden Sie hier.
  • Die  Befähigungsnachweise SSO gemäß Regel VI/5 der Anlage zum STCW-Übereinkommen
    • sind gemäß Regel I/11 der Anlage zum STCW-Übereinkommen unbefristet gültig und
    • bedürfen gemäß Regel I/10 der Anlage zum STCW-Übereinkommen keiner zusätzlichen formalen Anerkennung durch einen anderen Flaggenstaat; siehe bei Bedarf auch hier.
  • Auf Schiffen unter der Bundesflagge dürfen grundsätzlich alle Personen eine Tätigkeit als SSO wahrnehmen, die Inhaber eines Befähigungsnachweises gemäß Regel VI/5 der Anlage zum STCW-Übereinkommen sind, sofern dieser Nachweis
    • von einem bzw. im Auftrag eines Flaggenstaat/es erteilt worden ist, der auf der Weißen Liste geführt wird, sowie
    • echt und gültig ist.
  • Die neuen Regeln gelten nicht für die Fortbildung zum Beauftragten für die Gefahrenabwehr im Unternehmen.

Für Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zeugnissen und Nachweisen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung.

 

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www.bsh.de:
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 25.09.2009 11:25:13  
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