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Das BSH entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen (Ausflaggungen gemäß §7 Flaggenrechtsgesetz). Hierfür bedarf es eines Antrages, der auch Abfragen zur wirtschaftlichen Begründung enthält.
Nach § 22c Flaggenrechtsgesetz ist die elektronische Form
ausgeschlossen, eine Gesetzesänderung ist bisher nicht vorgesehen. Es
ist auch nichts derartiges vorgesehen oder in Vorbereitung.
Antrag auf zeitweise Ausflaggung zum Ausfüllen Formular
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