Das BSH führt das Flaggenregister und das Internationale
Seeschifffahrtsregister (ISR), in das deutsche Handelsschiffe zusätzlich
eingetragen werden können (Antragsformular als
pdf
und als
WORD-Vorlage).
Das BSH ist zuständig für die Zuteilung von
Unterscheidungssignalen an die Seeschiffsregister und an Behördenfahrzeuge.
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