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Schiffsvermessung

   
 
 

Schiffsvermessung und Schiffsmessbrief

 

Alle Seeschiffe über 24 m Länge benötigen einen Internationalen Schiffsmessbrief („International Tonnage Certificate 1969“ - ITC 69), Schiffe unter 24 m Länge einen (nationalen) Schiffsmessbrief. Dabei richtet sich die Längenangabe nach Art. 2(8) des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen, London 69 (International Tonnage Convention - ITC)

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist zuständig für die Vermessung aller Seeschiffe (einschließlich der Sportboote) unter deutscher Flagge, sowie auf Antrag auch für Schiffe unter anderen Flaggen. Der Schiffsmessbrief ist das Ergebnis der Vermessung der Rauminhalte eines Schiffes und weist die Brutto- und Nettoraumzahl eines Schiffes aus. Nach diesen Zahlen richten sich unter anderem Hafengebühren, Kanal- und Lotsgebühren, Sicherheitsanforderungen, technische Ausrüstung, Besatzungsstärke, Flotten- und Verkehrsstatistiken, Registrierungen sowie Versicherungen der Schiffe.

Für Sportboote unter 24 m Länge (nach Art. 2(8) ITC 69) können spezielle Sportbootmessbriefe nach vereinfachtem Verfahren ausgestellt werden (Längenfeststellung). Für die Berechnung der Passagekosten für den Suez- und den Panamakanal gelten eigene Vorschriften, die durch spezielle Suez- und Panamakanal-Schiffsmessbriefe dokumentiert werden.

Antrag auf Schiffsvermessung, (PDF, 18 KB)

 

Zusätzliche vermessungstechnische Dienstleistungen des BSH:

  • Laderaumvermessung
    Neben der Vermessung des gesamten Schiffes werden auch Laderäume (hauptsächlich für Fischereifahrzeuge) vermessen und
    eine "Bescheinigung für Laderaumvermessung" erteilt.
  • Eintragung in das Schiffsbauregister (Antrag: Punkt G, PDF-Datei)
    Das BSH kann eine Bescheinigung ausstellen, damit ein im Bau befindliches, registerpflichtiges Schiff in das Schiffsbauregister eingetragen werden kann (wenn es z.B. zur Finanzierung des Baus mit einer Hypothek belastet werden soll). Das Schiffsbauregister ist Bestandteil des Schiffsregisters.
  • Vermessungstechnische Beratung (formloser Antrag)
    Auch die Bearbeitung von Anfragen und die vermessungstechnische Beratung von Schifffahrtsunternehmen und Einzelpersonen gehört zu den Aufgaben des BSH.

Die Schiffsvermessung wird nach international vereinbarten sowie nach nationalen Regeln durchgeführt. Die Schiffe werden auf Antrag anhand von Konstruktionsunterlagen in Verbindung mit der Vermessung an Bord nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen (London 69), den Regeln der Suez-Kanal-Behörde sowie den Vorschriften der Panama-Kanal-Behörde vermessen und die entsprechenden Dokumente (Schiffsmessbriefe) ausgestellt. Dabei werden die Berechnungen mit Hilfe moderner CAE-Software durchgeführt.

 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rainer Koch, Telefon 040 3190 - 7210

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Mehr dazu auf www.bsh.de:
Vermessungsverfahren
Sportbootvermessung

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 30.06.2011 08:07:55  
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