Das Ergebnis der Vermessung sind Raumgehalte, die im Schiffsmessbrief durch
die Brutto- und Nettoraumzahl ausgewiesen werden (früher auch als "Brutto-
und Nettotonnage" bezeichnet). Nach diesen Zahlen richten sich u.a. Hafen-,
Kanal- und Lotsgebühren, Sicherheitsanforderungen (gem. SOLAS-, MARPOL- und
STCW- Vorschriften), technische Ausrüstung, Besatzungsstärke, Flotten- und Verkehrsstatistiken,
Registrierungen und Versicherungen der Schiffe.
Die Abteilung Schifffahrt des BSH ist zuständig für die Vermessung der Seeschiffe
(einschließlich der Sportboote) unter deutscher Flagge, die nach international
vereinbarten sowie nach nationalen Regeln durchgeführt wird.
So werden die Schiffe auf Antrag anhand von Konstruktionsunterlagen in Verbindung
mit der Vermessung an Bord nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen
(London 69), den Regeln der Suez-Kanal-Behörde sowie den Vorschriften der Panama-Kanal-Behörde
vermessen und die entsprechenden Dokumente (Schiffsmessbriefe) ausgestellt.
Aber auch Laderäume und Tanks für festes, flüssiges und gasförmiges Transportgut
werden an Bord der Schiffe aufgemessen und deren Inhalte amtlich festgestellt.
Die Berechnungen werden mit Hilfe moderner CAE-Software durchgeführt.
Darüber hinaus gehört die Bearbeitung von Anfragen und die vermessungstech-nische
Beratung von Schifffahrtsunternehmen und Einzelpersonen zu den Aufgaben der
Schiffsvermessung.
Das BSH bietet folgende vermessungstechnische Dienstleistungen an:
- Schiffsvermessung (
Antrag
pdf-Datei)
(z.B. für Frachtschiffe, Fahrgastschiffe, Fischereifahrzeuge, Marineschiffe)
(Ausstellung von internationalen und nationalen Schiffsmessbriefen)
- Laderaum- und Behältervermessung auf Schiffen (Antrag
pdf-Datei)
(Messbriefe für Lade- und Verbrauchstanks, Bescheinigungen für Laderaumvermessung)
- Eintragung in das Schiffbauregister (formloser Antrag)
(Bescheinigungen für im Bau befindliche, registerpflichtige Schiffe)
- Vermessungstechnische Beratung (formloser Antrag)
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