Logo des Bundesamtes fuer Seeschifffahrt und Hydrographie    
 

Schiffsvermessung

   
 
 

Die Schiffsvermessung dient traditionell der Größenbestimmung von Seeschiffen.


Das Ergebnis der Vermessung sind Raumgehalte, die im Schiffsmessbrief durch die Brutto- und Nettoraumzahl ausgewiesen werden (früher auch als "Brutto- und Nettotonnage" bezeichnet). Nach diesen Zahlen richten sich u.a. Hafen-, Kanal- und Lotsgebühren, Sicherheitsanforderungen (gem. SOLAS-, MARPOL- und STCW- Vorschriften), technische Ausrüstung, Besatzungsstärke, Flotten- und Verkehrsstatistiken, Registrierungen und Versicherungen der Schiffe.

Die Abteilung Schifffahrt des BSH ist zuständig für die Vermessung der Seeschiffe (einschließlich der Sportboote) unter deutscher Flagge, die nach international vereinbarten sowie nach nationalen Regeln durchgeführt wird.

So werden die Schiffe auf Antrag anhand von Konstruktionsunterlagen in Verbindung mit der Vermessung an Bord nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen (London 69), den Regeln der Suez-Kanal-Behörde sowie den Vorschriften der Panama-Kanal-Behörde vermessen und die entsprechenden Dokumente (Schiffsmessbriefe) ausgestellt.

Aber auch Laderäume und Tanks für festes, flüssiges und gasförmiges Transportgut werden an Bord der Schiffe aufgemessen und deren Inhalte amtlich festgestellt.

Die Berechnungen werden mit Hilfe moderner CAE-Software durchgeführt.

Darüber hinaus gehört die Bearbeitung von Anfragen und die vermessungstech-nische Beratung von Schifffahrtsunternehmen und Einzelpersonen zu den Aufgaben der Schiffsvermessung.

Das BSH bietet folgende vermessungstechnische Dienstleistungen an:

  • Schiffsvermessung ( Antrag pdf-Datei)

    (z.B. für Frachtschiffe, Fahrgastschiffe, Fischereifahrzeuge, Marineschiffe)

    (Ausstellung von internationalen und nationalen Schiffsmessbriefen)

  •  Laderaum- und Behältervermessung auf Schiffen (Antrag  pdf-Datei)

    (Messbriefe für Lade- und Verbrauchstanks, Bescheinigungen für Laderaumvermessung)

  • Eintragung in das Schiffbauregister (formloser Antrag)

    (Bescheinigungen für im Bau befindliche, registerpflichtige Schiffe)

  • Vermessungstechnische Beratung (formloser Antrag)

Suche


Wenn Sie Informationen zu bestimmten Begriffen suchen, können Sie sich hier alle Seiten anzeigen lassen, die diese Begriffe enthalten.





Verknüpfung der Begriffe mit

Druckversion

Seite drucken

Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rainer Koch, Telefon 040 3190 - 7210

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Vermessungsverfahren
Sportbootvermessung

Formulare


Die wichtigsten Formulare zum Thema gibt es bei einem Klick auf 'mehr'.

mehr...

English Version

 
go...
 
 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 21.03.2007 13:00:46  
 Druckversion Home • English Version • Kontakt • Hilfe • Barrierefreiheit • Informationsfreiheitsgesetz • Impressum