Schiffe, die in der Auslandfahrt eingesetzt werden und eine Länge *) von
mehr als 24 m haben, werden nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen
– London 1969 – vermessen. Nach diesem Verfahren werden die Inhalte aller geschlossenen
Schiffsräume (also vom Kiel bis zum Schornstein) auf Innenkante Außenhaut (Mallkante)
vermessen und anschließend berechnet. Bestimmte offene Räume werden ausgesondert
und daher bei der Berechnung des Volumens nicht berücksichtigt.
Schematische Darstellung der Vermessung nach London-69 Regeln
Aus dem Gesamtvolumen V (in m3) und Multiplikation mit dem Faktor K1 (die
Werte liegen zwischen 0,22 und 0,32) ergibt sich nach der Formel BRZ = K1 *
V die dimensionslose Bruttoraumzahl (engl. Gross Tonnage GT). Die BRZ bezeichnet
das Maß für die ermittelte Gesamtgröße eines Schiffes. Es handelt sich dabei
nicht um eine Gewichtsangabe, wie irrtümlich vielfach angenommen wird; auch
gibt es keine direkte Beziehung zur Tragfähigkeit des Schiffes.
Die Nettoraumzahl NRZ (engl. Net Tonnage NT) bezeichnet das Maß für die ermittelte
Nutzbarkeit eines Schiffes. Die (ebenfalls dimensionslose) NRZ ist abhängig
von dem Inhalt aller Laderäume, dem Tiefgang, der Seitenhöhe und der Anzahl
der Fahrgäste. Sie wird nach einer speziellen Formel ermittelt, wobei die NRZ
nicht kleiner als 0,3 BRZ sein darf.
Für 'Offene Containerschiffe' und Tanker mit Doppelhülle (Schiffe mit segregated
ballast tanks SBT) gibt es nach entsprechenden IMO-Vorschriften Reduzierungen
für die ermittelte BRZ, diese werden ebenfalls im Messbrief dokumentiert.
*) Die Definition der „Länge“ ist aus dem Internationalen Freibord-Übereinkommen
von 1966 übernommen worden und bezeichnet „96% der Gesamtlänge in einer Wasserlinie
in Höhe von 85% der geringsten Seitenhöhe über Oberkante Kiel“ oder, wenn folgender
Wert größer ist, „die Länge von Vorkante Vorsteven bis zur Drehachse des Ruderschafts
in dieser Wasserlinie“.
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