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Prüfstellen

   
 
 

Anerkannte Einrichtungen zur Durchführung von Besichtigungen und Laboreinzelprüfungen / Anerkannte Kompassregulierer

 

Am 28. Mai 2004 traten in Deutschland neue Bedingungen in Kraft, die die Aufstellung/Anbringung und Besichtigung von Navigations- und Funkausrüstung neu regeln.
Betroffen ist auch die Ausrüstung nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) wie Positionslaternen und Schallsignalanlagen.

Die neuen Bedingungen wurden nötig, da die zur Zeit gültige Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) weitgehendst auf internationale Übereinkommen verweist. Diese Übereinkommen wie SOLAS und Torremolinos regeln die Besichtigungen der Navigationsausrüstung unabhängig von der jeweiligen Ausrüstung, sondern in Abhängigkeit von dem jeweiligen Schiffstyp (Fahrgastschiffe jährlich, Fischereifahrzeuge über 24m Länge zweijährlich, sonstige Fahrzeuge fünfjährlich sowie nach wesentlichen Instandsetzungsarbeiten). Die unterschiedliche Navigationsausrüstung ist somit einheitlich zu behandeln. Funkausrüstung ist auf allen Fahrzeugen jährlich durch das BSH zu besichtigen.Spezielle Anerkennungen für Reparaturbetriebe sind nicht mehr erforderlich.

Mit der Entschließung A.746(18) hat die IMO als Unterorganisation der UNO eine Richtlinie verfasst, die nun auch in Deutschland auf allen Fahrzeugen zum tragen kommt.
Sie regelt, wie eine Besichtigung (Erst- und Wiederholungsbesichtigung) durchzuführen ist.
Danach besteht eine Erstbesichtigung im wesentlichen aus einer Planprüfung, einer Bordbesichtigung und einer Funktionsprüfung.

Bordbesichtigung und Funktionsprüfung
Die Bordbesichtigung und Funktionsprüfung wird nach den Bedingungen für die Prüfung der Aufstellung / Anbringung von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 (BfA) durchgeführt. Mit dieser Besichtigung der eingebauten Ausrüstung soll sichergestellt werden, dass so eingebaut wurde, wie es der in den geprüften Plänen ausgewiesene Zustand beschreibt und die eventuellen Auflagen eingehalten wurden.Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die eingebaute Ausrüstung dem zugelassenen Zustand entspricht und ggf. kalibriert sowie konfiguriert wurde.

Wiederholungsprüfung
Die Wiederholungsprüfung entspricht im Wesentlichen dem unter Bordbesichtigung und Funktionsprüfungdargestellten Verfahren.

Anerkannten Einrichtungen
Verzeichnis
der anerkannten Einrichtungen
Verzeichnis
der zu prüfenden Navigationsausrüstung  (PDF, 14 KB)

Kompassregulierungen
Fest an Bord aufgestellte Magnet-Regelkompasse und Magnet-Steuerkompasse auf Schiffen unter Bundesflagge müssen vor ihrer Inbetriebnahme sowie danach mindestens alle zwei Jahre reguliert werden. Dies geschieht durch eine vom BSH auf Grund eines Sachkundenachweises oder von einem Mitgliedstaat der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) anerkannte Person. Eine Anerkennung der im Ausland durchgeführten Regulierungen durch das BSH ist nicht mehr erforderlich.

Verzeichnis der anerkannten Kompassregulierer (PDF, 15 KB)

Anerkennung als Einrichtung zur Durchführung von Besichtigungen und Laboreinzelprüfungen im Auftrag des BSH
Die nach den bisherigen Bedingungen beauftragten und anerkannten Personen und Betriebe werden auf Antrag (Pdf-Datei und WORD-Vorlage) nach den neuen Bedingungen für die Anerkennung als Einrichtung zur Durchführung von Besichtigungen und Laboreinzelprüfungen im Auftrag des BSH (BfE) übernommen. Eventuell wird eine fehlende Zertifizierung durch eine Bewertung des BSH ersetzt.
 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Horst Domnick, Telefon 040 3190 - 7220

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Baumusterprüfungen
Aufstellung an Bord

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 23-Mar-2009 10:47:49  
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