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Marktüberwachung

   
 
 

Überprüfung von Schiffsausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit auf See

 

Aktuelle Informationen

Einleitung

Das BSH nimmt in Umsetzung der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20.12.1996 über Schiffsausrüstung (Marine Equipment Directive - MED) auch die Aufgabe der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstungsgegenstände nach Art. 12, 13 der Richtlinie wahr.

Die MED gilt prinzipiell für alle Handelsschiffe, die unter der Flagge eines europäischen Mitgliedstaates im internationalen Seeverkehr eingesetzt sind. Sie enthält eine Übersicht der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstungsgegenstände sowie einheitliche Regeln zur Umsetzung der entsprechenden internationalen Normen. Diese Schiffsausrüstungsgegenstände müssen nach einem bestimmten Verfahren von einer bei der Kommission der EU registrierten Benannten Stelle (Notified Body) zugelassen sein, bevor sie an Bord eines Schiffes verwandt werden dürfen.

Die Anwendung europaweit einheitlicher Regeln im Rahmen des Zulassungsverfahrens soll  Unterschiede bei der Umsetzung der Normen verhindern und somit ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der Mitgliedstaaten gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Betriebsbedingungen für die Hersteller sowie die Wettbewerbsposition der Schifffahrt verbessert und technische Handelshemmnisse beseitigt werden.

Es ist Aufgabe der Marktüberwachungsbehörde, durch stichprobenartige Überprüfungen sicherzustellen, dass die formalen und technischen Anforderungen der Richtlinie 96/98/EG von den durch Benannte Stellen zertifizierten Schiffsausrüstungsgegenständen eingehalten werden. Erklärtes Ziel dieser Überwachungsmaßnahmen ist die Verbesserung der Sicherheit auf See und der Schutz vor Meeresverschmutzungen.

Aufgaben

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Zulassung von Schiffsausrüstung entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 96/98/EG (MED)
  • Information der Europäischen Kommission sowie der übrigen Mitgliedstaaten.
  • Nationale Umsetzung von Empfehlungen der Europäischen Kommission.

Ziel

Gewährleistung des vorgesehenen Sicherheitsniveaus für Schiffsausrüstung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und dadurch:

  • Vermeidung von Gefährdungen der Gesundheit und/oder Sicherheit der Besatzung, der Passagiere oder anderer Personen.
  • Schutz der Meeresumwelt vor Beeinträchtigungen.

Zuständigkeiten

Zuständig für alle zulassungspflichtigen Ausrüstungsgegenstände nach Anhang A.1 der Richtlinie 96/98/EG (MED) aus den Bereichen:

  • Rettungsmittel
  • Verhütung der Meeresverschmutzung
  • Brandschutz
  • Navigationsausrüstung
  • Funkausrüstung

die auf dem deutschen Markt angeboten werden oder sich auf deutschen Seeschiffen befinden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte sind unter www.gesetze-im-internet.de einsehbar

 

Aktuelle Informationen

06/2010: Sicherheitshinweise zu hydrostatischen Auslösevorrichtungen
Nach Information der Swedish Transport Agency sind an den nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) zugelassenen hydrostatischen Auslösevorrichtungen "Fenner Hydrostatic Release Unit (HRU)" des türkischen Herstellers Fenerci Denizcilik Egetim Dis Ticaret Ltd Sti, Mängel aufgetreten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Bitte überprüfen Sie so schnell wie möglich, ob sich die genannten hydrostatischen Auslösevorrichtungen an Bord befinden und tauschen Sie diese gegen ein zugelassenes Modell eines anderen Herstellers aus.

Bitte informieren Sie das BSH umgehend, sofern sich hydrostatische Auslösevorrichtungen des Typs "Fenner HRU“ an Bord befinden.

Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Swedish Transport Agency: Safety Alert "Fenner HRU"


05/2010: Sicherheitshinweise zu Rettungsringen
Das BSH wiederholt hiermit seinen bereits im Dezember 2009 veröffentlichten allgemeinen Sicherheitshinweis zu Rettungsringen, da zwischenzeitlich während einer stichprobenartigen Überprüfung an Bord eines deutschen Schiffes ein Rettungsring vorgefunden wurde, dessen Kunststoffhülle nur zu etwas mehr als der Hälfte mit Schaum gefüllt war.
Bei dem kontrollierten Rettungsring fielen beim An-/Hochheben deutlich wahrnehmbare Geräusche („klappern, rasseln“) auf; die auf lose Bestandteile hinwiesen. Das Einfüll-Loch war mit einem Reflexstreifen verschlossen; das Eindringen von Flüssigkeit wurde nicht festgestellt.

Da in diesem Fall ein Eindringen von Flüssigkeit und damit eine Beeinträchtigung der Funktionalität nicht auszuschließen ist, bittet das BSH im Interesse der Sicherheit der an Bord befindlichen Menschen, die vorhandenen Rettungsringe in der oben beschriebenen Art zu kontrollieren. Bitte führen Sie auch eine Sichtprüfung auf Beschädigungen und das mögliche Eindringen von Flüssigkeit durch.

Bitte informieren Sie bei Auffälligkeiten so bald wie möglich die Marktüberwachung beim BSH.


12/2009: Sicherheitshinweise zu Rettungsringen
Nach Information durch die Swedish Transport Agency sind an den nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) zugelassenen Rettungsringen, Typ „Altura > 2,5 Kg“ des italienischen Herstellers Veleria San Giorgio, produziert im Januar 2004, Mängel (Eindringen von Wasser aufgrund äußerer Beschädigung) aufgetreten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Bitte überprüfen Sie so schnell wie möglich, ob sich die genannten Rettungsringe an Bord befinden und führen Sie die vom Hersteller empfohlenen Testverfahren durch.

Veleria Information vom 12.11.2009 (PDF-Dokument, 93 KB)

Rettungsring mit Loch unter beschädigtem Reflektionsband

Da nach Hinweisen der EU Kommission ähnliche Probleme bei anderen Modellen von unterschiedlichen Herstellern aufgetreten sein sollen, empfiehlt das BSH allgemein, die Rettungsringe an Bord auf Anzeichen von Beschädigungen und ggf. das Eindringen von Flüssigkeit zu prüfen.

Bitte informieren Sie das BSH so schnell wie möglich, sofern

  • sich Rettungsringe des Typs „Altura > 2,5 Kg“ an Bord befinden oder
  • ähnliche Probleme mit anderen Modellen aufgetreten sind.

Besuchen Sie bitte die Internetseiten Ihres Rettungsringherstellers um mögliche Informationen zu Ihrem Rettungsringmodell zu erhalten.


10/2009: Hochgeschwindigkeits-Überdruck-/Sicherheitsventile mit Flammschutz (Modell HPV) der Firma Se-won Ind. Co. (Republik Korea)
Die EU Kommission hat am 19.08.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union 2009/C 213/01) im Anschluss an ihre Stellungnahme vom 07.01.2008 (PDF-Datei, 105 KB) (Amtsblatt der Europäischen Union 2008/C 3/01), mit der sie Sicherheitsbedenken im Hinblick auf Hochgeschwindigkeits-Überdruck-/Sicherheitsventile mit Flammschutz (Modell HPV) der Firma Se-won Ind. Co. (Republik Korea) geäußert und Maßnahmen empfohlen hat, eine weitere Stellungnahme (PDF-Datei, 700 KB) zu den Folgemaßnahmen veröffentlicht.
Danach hat der Hersteller Se-won Ind. Co. belegt, dass ein vollständiges erneutes Zertifizierungsverfahren für die Produkte HPV 65A, HPV-3, HPV-4, HPV-5, HPV-6, HPV-8 und HPV-10 durchgeführt wurde.
Die Kommission stellt daher im Ergebnis fest, dass der Hersteller geeignete Folgemaßnahmen zu der am 7. Januar 2008 von der Kommission abgegebenen Stellungnahme sowie geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen hat. Somit erfüllen die ab dem 14.05.2008 produzierten o.g. Hochgeschwindigkeits-Überdruck-/Sicherheitsventile mit Flammschutz die Anforderungen der RL 96/98/EG (MED) und können ab diesem Zeitpunkt in Verkehr bzw. an Bord gebracht werden.


01/2009: Fälschungen von „hydrostatic release units“, Typ Hammar H20, der Firma Hammar
Nach Informationen der schwedischen Schifffahrtsbehörde (Swedish Transport Agency) wurden gefälschte hydrostatic release units der Firma C.M. Hammar, Typ Hammar H20, an Bord gefunden. Die Fälschungen sind wie das Originalprodukt mit dem Logo und der Adresse von Hammar gelabelt und äußerlich nahezu identisch.
Prüfungen haben ergeben, dass die gefälschten Produkte nicht den SOLAS-Anforderungen genügen und nicht funktionsfähig sind.
Weitere Informationen, insbesondere zur Unterscheidung von Original und Fälschung, finden Sie hier:

Pressemitteilung (PDF-Datei, 612 KB) der Firma Hammar

Swedish Maritime Safety Inspectorate, PDF-Datei 94 KB" tabindex="175">Information des Swedish Maritime Safety Inspectorate (PDF-Datei, 94 KB
Original oder Fälschung (PDF-Datei, 77 KB)
Homepage des Herstellers

Bitte überprüfen Sie in diesem Sinne die an Bord befindlichen hydrostatic release units vom Typ Hammar H20 und tauschen diese gegebenenfalls aus.
Bitte informieren Sie auch so bald wie möglich den Aufbaustab Marktüberwachung beim BSH über gefundene Fälschungen.


06/2008: Rückrufaktion von SeaGo Rettungswesten
Aufgrund eines möglichen Fehlers in der Produktion hat der englische Hersteller SeaGo Yachting eine Rückrufaktion für die auch auf dem deutschen Markt erhältlichen Rettungswesten, Typ 150 N und 175 N (einschließlich Kinderwesten) gestartet.
Die Rettungswesten sind nicht nach der RL 96/98/EG über Schiffsausrüstung (MED) zugelassen, d.h. sie sind nicht mit dem "Steuerrad" (wheelmark) gekennzeichnet.Betroffen sind Rettungswesten mit folgenden Herstellungsdaten:
IV/05, I/06, II/06, III/06, IV/06 und I/07.

Sollten Sie eine dieser Westen erworben haben, verwenden Sie diese bitte nicht mehr.
Setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Händler oder direkt mit dem Hersteller in Verbindung.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Homepage von SeaGo Yachting (http://seagoyachting.co.uk/).


01/2008: Stellungnahme der Kommission vom 7. Januar 2008
zu einstweiligen Maßnahmen der Regierung Dänemarks in Bezug auf Hochgeschwindigkeits-Überdruck-/Sicherheitsventile
mit Flammschutz (Modell HPV) der Firma Sewon Ind Co. (Republic Korea).
Stellungnahme (PDF-Datei, 105 KB)


11/2007: BSH-Information zu Chemikalienschutzanzügen im Sinne des Anhangs 1 der MED
Seit der letzten Änderung der Richlinie 96/98/EG über Schiffsausrüstung (MED) müssen die in Anhang A 1/3.50 genannten Chemikalienschutzanzüge
an Bord ausrüstungspflichtiger Schiffe zugelassen sein.
Aufgrund verschiedener Informationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Chemikalienschutzanzüge, die nicht MED) -zugelassen oder nicht korrekt gekennzeichnet sind an Bord gelangt sind. Im Interesse Ihrer Sicherheit empfiehlt das BSH daher, die an Bord befindlichen Chemikalienschutzanzüge auf ihre MED) -Zulassung (Steuerrad-Kennzeichnung) hin zu überprüfen.
Bitte vergleichen Sie insbesondere die Angaben der Konformitätserklärung mit den Daten des Typenschildes und der Klassifizierung gegen die unterschiedlichen Chemikalien in der Gebrauchsanweisung.
Sollten Sie Zweifel an einer ordnungsgemäßen Zulassung haben, wenden Sie sich bitte an den Aufbaustab Marktüberwachung beim BSH.


07/2007: Stellungnahme der Kommission vom 20. Juni 2007
zu den Hochgeschwindigkeits- Sicherheits/Überdruckventilen der Modelle NEW-ISO-HV und U-ISO der Fa. TANKTECH Co. der Republik Korea.
Stellungnahme (PDF-Datei, 82 KB)

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Kontakt

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Marktüberwachung Telefon 040 3190 - 7110

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Benannte Stelle
Zertifizierung
Zugelassene Schiffsausrüstung
Schiffsausrüstungsrichtlinie

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 01.07.2010 10:50:38  
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