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Gefahrenabwehr

   
 
 

SSA (Ship Security Assessment)

Risikobewertung für das Schiff ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens der Ausarbeitung des Planes zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP). Sie liegt in der Verantwortung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr in dem Unternehmen (CSO) und ist von diesem zu genehmigen.

Weitere Hinweise können dem Verkehrsblatt 21/2003 entnommen werden und sind entsprechend zu beachten.

Der Mindestinhalt der Risikobewertung für das Schiff ist in ISPS-CodePart A Nr. 8.1 - 8.5 sowie Part B Nr. 8.3 - 8.10 als verbindlicher Teil vorgegeben.

Ergebnis ist Grundlage für den SSP

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 30.09.2011 05:47:05  
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