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Risikobewertung für das Schiff ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens
der Ausarbeitung des Planes zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP).
Sie liegt in der Verantwortung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr in dem
Unternehmen (CSO) und ist von diesem zu genehmigen.
Weitere Hinweise können dem Verkehrsblatt 21/2003 entnommen werden
und sind entsprechend zu beachten.
Der Mindestinhalt der Risikobewertung für das Schiff ist in ISPS-CodePart A Nr. 8.1 - 8.5 sowie Part B Nr. 8.3 - 8.10 als verbindlicher Teil
vorgegeben.
Ergebnis ist Grundlage für den SSP
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