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Gefahrenabwehr

   
 
 

Interim-/ ISSC - International Ship Security Certificate

 

Jedes Handelsschiff (ab 500 BRZ) sowie Passagierschiff, auf das die ISPS-Bestimmungen Anwendung finden, muss ein “International Ship Security Certificate“ (ISSC) an Bord mitführen. Mit dem ISSC wird durch den Flaggenstaat bescheinigt, dass das Gefahrenabwehrsystem überprüft worden ist, das Schiff den Vorschriften entspricht und über einen vom jeweiligen Flaggenstaat genehmigten Gefahrenabwehrplan (SSP) verfügt. Die Vorlage des ISSC wird regelmäßig bei Überprüfungen im Hafen verlangt.

Eine fehlendes oder ungültiges Zeugnis kann empfindliche Sanktionen zur Folge haben.

Verfahren

Ein endgültiges ISSC kann erst nach der mindestens 30 tägigen Umsetzung des Gefahrenabwehrplanes nach seiner Genehmigung sowie einer anschließenden, von einer vom BSH als RSO anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführten Initial-Verifikation ausgestellt werden. Bei Schiffsneubauten und bei Schiffen die eingeflaggt werden, wird daher ein vorläufiges ISSC (Interim-ISSC)  mit einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten ausgestellt. Das Interim-ISSC darf nicht verlängert werden! Die Ausstellung eines neuen Folge-Interim-ISSC ist zulässig.

Die Ausstellung eines (Interim-) ISSC ist beim BSH zu beantragen. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular inkl. Anlage (siehe unten stehenden Link)
  • Kopie des bisher verwendeten Interim -/ISSC unter ausländischer Flagge
  • Letzter Verifikationsbericht  einer RSO oder des Flaggenstaates zum bisherigen Ship Security Plan (SSP) der alten Flagge
  • Bestätigung der RSO über den Eingang des SSP (neue = deutsche Flagge) zur Planprüfung/-genehmigung sowie Vorhandensein an Bord
  • Kopie des Auszuges aus dem Schiffsregister
  • Nachweis eines funktionsfähigen Ship Security Alert Systems (SSAS) an Bord durch Protokoll eines Testalarms (nach erfolgter Einflaggung).
  • Erfolgt die Einflaggung, ohne dass ein gültiges ISSC (z.B. Interim) vorlag, so hat eine entsprechende Pre-Verifikation zu erfolgen.

Zusätzlich einzureichende Unterlagen bei Schiffsneubauten, Managementwechsel bzw. Einflaggungen aus Nicht-SOLAS-Staaten:

  • Bestätigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft über eine durchgeführte Pre-Verifikation

Frühestens 30 Tage nach der Genehmigung des Gefahrenabwehrplanes auf dem Schiff, kann die Interim-Verification durch eine RSO  an Bord erfolgen.
Diese dient dazu, das Gesamtsystem zur Gefahrenabwehr an Bord einer detaillierten Prüfung zu unterziehen. Die erfolgreiche Durchführung wird dem BSH durch die RSO direkt mitgeteilt, das BSH stellt daraufhin das ISSC mit einer Laufzeit von fünf Jahren aus. Damit das Zeugnis seine Gültigkeit während der gesamten Laufzeit behält, ist zwischen dem zweiten und dritten Jahrestagder Ausstellung eine Zwischenüberprüfung (Intermediate Verification) durch eine RSO durchführen zu lassen.

Wegen der weiteren Details wird auf den in Kooperation mit dem BSH erstellten aktuellen Einflaggungs-Lotsen der SeeBG verwiesen.

Antrag auf Ausstellung eines Interim-/ISSC

Antrag auf Ausstellung eines Interim-/ISSC ( Word / PDF)

Wichtiger Hinweis

Die IMO hat mit Annahme der Resolutionen MSC.160(78) i.V.m. MSC.194(80) sowie MSC.196(80) und den dazugehörigen Anhängen am 20.05.2005 festgelegt, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2009 das Company und Registered Owner Identification Number Scheme in allen Mitgliedstaaten eingeführt wird.. Dies bedeutet insbesondere, dass die  Company ID Nummer zukünftig verbindlicher Bestandteil des (vorläufigen) Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes (Interim-/ISSC) ist. Die bisherigen Zertifikate behalten bis zu ihrem vorgesehen Ablauf weiter ihre Gültigkeit.

Die Company--ID-Nummer ist einzigartig und kann (analog dem Verfahren bei der Vergabe der IMO-Schiffs-ID-Nummer) kostenlos über die Website
der im Auftrag der IMO tätigen Lloyd´s Register – Fairplay Ltd. angefordert werden.
Der Link lautet:

http://www.imonumbers.lrfairplay.com/

Bitte geben Sie bei einer Beantragung der o. g. Dokumente, die ab dem 01.01.2009 gültig sein sollen bzw. sich über den 31.12.2008 hinaus noch in der Bearbeitung befinden werden, die o. g. Identifikationsnummer mit an. Bitte prüfen Sie vor der Beantragung der Identifikationsnummern, ob nicht bereits Nummern vergeben wurden.

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 02.08.2010 13:13:14  
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