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Gefahrenabwehr

   
 
 

Declaration of Security

 

Die Sicherheitserklärung dient den ISPS-Code konformen Beteiligten zum Nachweis, dass der Kontakt untereinander unter Einhaltung der Vorgaben des ISPS-Codes erfolgt.

Weitere Informationen sind dem Verkehrsblatt 13/2004 zu entnehmen.

Verbindliche Vorgaben des deutschen Flaggenstaates gem. § 9 Abs. 1 SeeEigensicherungsverordnung (SeeEigensichV), wonach eine Sicherheitserklärung (DOS) auszufertigen und zu zeichnen ist. Übersicht/DOS (PDF Datei)

Anlagen:

Vordruck Sicherheitserklärung (DoS Schiff-Hafen) (PDF Datei)

Vordruck Sicherheitserklärung (DoS Schiff-Schiff) (PDF Datei)

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 31.08.2011 10:23:40  
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