|
Die Sicherheitserklärung dient den ISPS-Code konformen Beteiligten zum Nachweis, dass der Kontakt untereinander unter Einhaltung der Vorgaben des ISPS-Codes erfolgt.
Weitere Informationen sind dem Verkehrsblatt 13/2004 zu entnehmen.
Verbindliche Vorgaben des deutschen Flaggenstaates gem. § 9 Abs. 1
SeeEigensicherungsverordnung (SeeEigensichV), wonach eine
Sicherheitserklärung (DOS) auszufertigen und zu zeichnen ist. Übersicht/DOS (PDF Datei)
Anlagen:
Vordruck Sicherheitserklärung (DoS Schiff-Hafen) (PDF Datei)
Vordruck Sicherheitserklärung (DoS Schiff-Schiff) (PDF Datei)
|