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CSR (Continuos Synopsis Record)

 

Die lückenlose Stammdatendokumentation – sog. Continuous Synopsis Record (CSR) - dient dazu, den Lebenslauf eines Schiffes von der erstmaligen Indienst- bis zur endgültigen Außerdienststellung darzustellen und die schiffsrelevanten Daten wie u. a. Name, Eigentümer, Reeder, Bareboat-Charterer und deren Änderungen lückenlos zu erfassen und damit nachvollziehbar zu machen.

Für jedes Schiff ist die lückenlose Stammdatendokumentation im Original an Bord des Schiffes mitzuführen und zu jeder Zeit für Überprüfungen verfügbar zu halten.
Ein Fehlen kann ggf. Sanktionen nach sich ziehen.
Ein CSR wird bei jedem Flaggenwechsel ausgestellt. Für die Ausstellung zu ändernder Dokumente gilt eine Frist von 3 Monaten nach dem Ereignis.

Ausstellungsverfahren

Nach Eintragung des Schiffes in das deutsche Schiffsregister beantragt die Reederei die Ausstellung des CSR beim BSH.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Auszug aus dem Schiffsregister in Kopie
  • Kopien aller bisher ausgestellten CSR für das Schiff - insbesondere CSR über die Ausflaggung.
  • Antrag auf Ausstellung eines CSR (Word / PDF) inkl. Anlage.

Änderung der Angaben im CSR

Werden bisherige Angaben des Schiffes betreffend geändert, so ist über das Änderungsblatt (Amendment) die Korrektur in den Dokumenten zu beantragen. Hierzu zählen z.B. Namensänderung, Änderung des Heimathafens, Angaben des Eigners, der Reederei und der Flaggenwechsel.
Bei Vorlage der Mitteilung stellt das BSH neue Dokumente aus.

Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen immer ein vom Kapitän oder Unternehmen ausgefülltes und signiertes Änderungsblatt an Bord vorliegt, bis das neue CSR eingetroffen ist.
Während dieser Übergangszeit gilt das Änderungsblatt als Ersatz des Originals:

Weitere Hinweise sind den im Verkehrsblatt veröffentlichten IMO-Entschließungen A.959(23) (VkBl.15/2004 S. 414) und MSC 198(80) (VkBl. 18/2008 S. 504 ff.) sowie dem in Kooperation mit dem BSH erstellten aktuellen Einflaggungs-Lotsen der BG Verkehr zu entnehmen.
Bitte beachten Sie auch die Erfordernisse des Flaggenrechts.

Wichtiger Hinweis
Die IMO hat mit Annahme der Resolution MSC.198(80) und den dazugehörigen Anhängen am 20.05.2005 festgelegt, dass mit Wirkung vom
1. Januar 2009
das Company und Registered Owner Identification Number Scheme in allen Mitgliedstaaten eingeführt wird.
Dies bedeutet insbesondere, dass beide Nummer künftig verbindlicher Bestandteil der Schiffsstammdatendokumentation (CSR) sind.
Die bisherigen Zertifikate behalten bis zu einer relevanten Änderung weiter ihre Gültigkeit.

Die Company- und Registered Owner-ID-Nummer ist einzigartig und kann (analog dem Verfahren bei der Vergabe der IMO-Schiffs-ID-Nummer) kostenlos über die Website der im Auftrag der IMO tätigen Lloyd´s Register – Fairplay Ltd. angefordert werden. Der Link lautet:

http://www.imonumbers.lrfairplay.com/

Bitte geben Sie bei einer Beantragung der o. g. Dokumente, die ab dem 01.01.2009 gültig sein sollen bzw. sich über den 31.12.2008 hinaus noch in der Bearbeitung befinden werden, die o. g. Identifikationsnummern mit an.
Bitte prüfen Sie vor der Beantragung der Identifikationsnummern, ob nicht bereits Nummern vergeben wurden.

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 06.10.2011 09:26:40  
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