1. Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (LNK)
Im Rahmen der finanziellen Fördermaßnahmen des Bundes für
die deutsche Seeschifffahrt werden seit Ende 2001 Zuschüsse zur Senkung der
Lohnnebenkosten für Seeleute auf unter der Bundesflagge betriebenen und im
internationalen Verkehr eingesetzten Schiffen gewährt.
Der Bund erfüllt u.a. damit seinen Beitrag innerhalb des
„Bündnisses für Beschäftigung und Ausbildung“
Schiffe im Sinne der
Richtlinien sind Handelsschiffe, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von
Gütern oder Personen im Internationalen Seeverkehr eingesetzt oder zu diesem
Zweck gewerbsmäßig vermietet werden sowie
ab dem Förderjahr 2010 auch im internationalen Seeverkehr tätige Kabelleger-, Nassbagger- und
Schleppschiffe.
In die Förderung werden neben den deutschen ab dem Förderjahr 2010 die Seeleute aller EU-Mitgliedsstaaten sowie die Seeleute aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz einbezogen. Seit dem Förderjahr 2010 werden auch Schiffe gefördert, die im Bewilligungszeitraum das Recht
verlieren, die Bundesflagge zu führen. Voraussetzung ist aber, dass sie
mindestens drei Monate im Bewilligungszeitraum unter der Bundesflagge betrieben
werden.
Die Höhe des Zuschusses ist von der Anzahl der an Bord
beschäftigten förderfähigen Seeleute, deren Qualifikation und Bordpostion abhängig. 2. Ausbildungsplatzförderung (APK)
Seit 1995 fördert der Bund die Einrichtung von Ausbildungsplätzen an Bord. Die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersassistenten auf unter deutscher Flagge betriebenen Schiffen werden pauschal bezuschusst. Die Zuschüsse sollen zum Erhalt der Arbeitsplätze von Seeleuten an Bord deutscher Handelsschiffe und zur Sicherung des maritimen Know-how in Deutschland beitragen.
Antragstellung
Die Anträge für die Fördermittel sind auf den dafür vorgesehenen
Formularen bis zum 31. Oktober 2011 (Ausschlussfrist) an das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg zu richten. Die Bescheidung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch das BSH als zuständige Bewilligungsbehörde. Formulare für die Beantragung von Zuschüssen zur Senkung
der Lohnnebenkosten - LNK
Antragsformular LNK 2011 (Word-Datei)
Anlage EZ LNK 2011 - Angaben zur Schiffsbesatzung (Word-Datei)
Anlage F LNK 2011 - Ausfüllhinweise (Word-Datei)
Anlage S/NB LNK 2011 - Anlage für Schlepper (Word-Datei) Zusätzliche Informationen zu dem Förderprogramm finden unter:
Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 7. September 2011 Formulare für die Beantragung von Ausbildungsplatzförderung - APK
Antragsformular APK 2011 (Word-Datei)
Anlage F APK 2011 (Ausfüllhinweise) (Word-Datei)
Anlage OA APK 2011 (Anlage für Offiziersassistenten) (Word-Datei)
Anlage SM APK 2011 (Anlage für Schiffsmechaniker) (Word-Datei) Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung vom 18. August 2011
3. Verwendungsnachweise
Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten
und/oder Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen deren Verwendung
nachweisen.
Die Verwendung der Zuschüsse
zu den Lohnnebenkosten ist bis spätestens sechs Monate nach dem Ende des
Bewilligungszeitraums und die der Zuschüsse
zu den Ausbildungsplatzkosten bis spätestens sechs Monate nach dem Ende der
Ausbildung nachzuweisen.
Der Verwendungsnachweis ist beim
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
einzureichen.
Nähere Informationen zu den Verwendungsnachweisen
entnehmen sie bitte den der Förderung jeweils zugrunde liegenden Richtlinien:
Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 20. August 2010
Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung vom 10. Juni 2010
Folgende Formulare sind zu verwenden: Förderjahr 2010 Verwendungsnachweis APK OA 2010
Verwendungsnachweis APK SM 2010 Verwendungsnachweisformular LNK 2010 Anlage
I, VN LNK 2010 (Angaben zum Schiff) Anlage II, VN LNK 2010 (Angaben zu den Beschäftigten) Anlage S/NB, VN LNK 2010 (Einsatzerklärung für Schlepper / Nassbagger) Anlage
F, VN LNK 2010 (Ausfüllhinweise, Erklärung zu den Fußnoten)
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