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Fördermittel

   
 
 

Finanzielle Fördermaßnahmen des Bundes

1. Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (LNK)

Im Rahmen der finanziellen Fördermaßnahmen des Bundes für die deutsche Seeschifffahrt werden seit Ende 2001 Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten für EU-Seeleute auf unter der Bundesflagge betriebenen und im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffen gewährt.
Der Bund erfüllt u.a. damit seinen Beitrag innerhalb des „Bündnisses für Beschäftigung und Ausbildung“. Die Höhe des Zuschusses ist von der Anzahl der an Bord beschäftigten deutschen /EU-angehörigen Beschäftigten und deren Qualifikation abhängig.

2. Ausbildungsplatzförderung (APK)

Seit 1995 fördert der Bund die Einrichtung von Ausbildungsplätzen an Bord. Die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker und nautische und technische Offiziersassistenten auf unter deutscher Flagge betriebenen Schiffen werden pauschal bezuschusst. Die Zuschüsse sollen zum Erhalt der Arbeitsplätze von Seeleuten an Bord deutscher Handelsschiffe und zur Sicherung des maritimen "Know-how" in Deutschland beitragen.


Antragstellung

Die Anträge für die Fördermittel sind auf den dafür vorgesehenen Formularen bis zum 31. Oktober 2010 (Ausschlussfrist) an das

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

zu richten.

Die Bescheidung der Anträge durch das BSH erfolgt nach der Bearbeitung derselben durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft (PwC AG), die die erforderlichen Auskünfte gibt und die notwendigen Unterlagen und Nachweise anfordert.

Für die Bearbeitung der Anträge durch die PwC AG haben die Antragsteller an dieselbe ein Entgelt zu zahlen, dessen Höhe von der PwC AG in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgesetzt wird.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch das BSH als zuständige Bewilligungsbehörde.

Formulare für die Beantragung von Zuschüssen zur Senkung der Lohnnebenkosten - LNK

Die Formulare für die Beantragung von Zuschüssen zur Senkung der Lohnnebenkosten finden Sie hier nach Inkarfttreten der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten.

Formulare für die Beantragung von Ausbildungsplatzförderung - APK
Antragsformular APK 2010
(Word-Datei 69KB)
Anlage F APK 2010 (Ausfüllhinweise) (Word-Datei 22 KB)
Anlage OA APK 2010 (Anlage für Offiziersassistenten) (Word-Datei 28 KB)
Anlage SM APK 2010 (Anlage für Schiffsmechaniker) (Word-Datei 28 KB)

Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung vom 10. Juni 2010


3. Verwendungsnachweise

Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten und/oder Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres deren Verwendung nachweisen.

Der Verwendungsnachweis ist bei der

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftprüfungsgesellschaft
New-York-Ring 13
22297 Hamburg

einzureichen. Jedem Zuschuss-Empfänger wird von dort ein Exemplar der Verwendungsnachweis-Formulare zugesandt.

Informationen zu den Verwendungsnachweisen finden Sie unter:
Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten
in der deutschen Seeschifffahrt vom 17. Dezember 2003 in der Fassung der Bekanntmachung
vom 6. Mai 2009

Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung
vom 8. Juni 2009
Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt
vom 12. April 2005 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2008
PwC Anschreiben
- "Verwendungsnachweis – Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten" aus Januar 2010

Folgende Formulare sind zu verwenden:

Verwendungsnachweisformular LNK 2009

Anlage I, VN LNK 2009 (Angaben zum Schiff)

Anlage II, VN LNK 2009 (Angaben zu den Beschäftigten)

Anlage S, VN LNK 2009 (Einsatzerklärung für Schlepper)

Anlage F, VN LNK 2009 (Ausfüllhinweise, Erklärung zu den Fußnoten)

Verwendungsnachweisformular APK 2009

 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Susanne Dreisow, Telefon 040 3190 - 7131

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 26.08.2010 07:27:49  
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