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Fördermittel

   
 
 

Finanzielle Fördermaßnahmen des Bundes

1. Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten (LNK)

Im Rahmen der finanziellen Fördermaßnahmen des Bundes für die deutsche Seeschifffahrt werden seit Ende 2001 Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten für Seeleute auf unter der Bundesflagge betriebenen und im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffen gewährt.
Der Bund erfüllt u.a. damit seinen Beitrag innerhalb des „Bündnisses für Beschäftigung und Ausbildung“

Schiffe im Sinne der Richtlinien sind Handelsschiffe, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern oder Personen im Internationalen Seeverkehr eingesetzt oder zu diesem Zweck gewerbsmäßig vermietet werden sowie ab dem Förderjahr 2010 auch im internationalen Seeverkehr tätige Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.

In die Förderung werden neben den deutschen ab dem Förderjahr 2010 die Seeleute aller EU-Mitgliedsstaaten sowie die Seeleute aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz einbezogen.

Seit dem Förderjahr 2010 werden auch Schiffe gefördert, die im Bewilligungszeitraum das Recht verlieren, die Bundesflagge zu führen. Voraussetzung ist aber, dass sie mindestens drei Monate im Bewilligungszeitraum unter der Bundesflagge betrieben werden.

Die Höhe des Zuschusses ist von der Anzahl der an Bord beschäftigten förderfähigen Seeleute, deren Qualifikation und Bordpostion abhängig. 

2. Ausbildungsplatzförderung (APK)

Seit 1995 fördert der Bund die Einrichtung von Ausbildungsplätzen an Bord. Die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersassistenten auf unter deutscher Flagge betriebenen Schiffen werden pauschal bezuschusst. Die Zuschüsse sollen zum Erhalt der Arbeitsplätze von Seeleuten an Bord deutscher Handelsschiffe und zur Sicherung des maritimen Know-how in Deutschland beitragen.


Antragstellung

Die Anträge für die Fördermittel sind auf den dafür vorgesehenen Formularen bis zum 31. Oktober 2011 (Ausschlussfrist) an das

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

zu richten.

Die Bescheidung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch das BSH als zuständige Bewilligungsbehörde.

Formulare für die Beantragung von Zuschüssen zur Senkung der Lohnnebenkosten - LNK
Antragsformular LNK 2011
(Word-Datei)
Anlage EZ LNK 2011  - Angaben zur Schiffsbesatzung (Word-Datei)
Anlage F LNK 2011 - Ausfüllhinweise (Word-Datei)
Anlage S/NB LNK 2011 - Anlage für Schlepper (Word-Datei)

Zusätzliche Informationen zu dem Förderprogramm finden unter:
Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 7. September 2011

Formulare für die Beantragung von Ausbildungsplatzförderung - APK
Antragsformular APK 2011
(Word-Datei)
Anlage F APK 2011 (Ausfüllhinweise) (Word-Datei)
Anlage OA APK 2011 (Anlage für Offiziersassistenten) (Word-Datei)
Anlage SM APK 2011 (Anlage für Schiffsmechaniker) (Word-Datei)

Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung vom 18. August 2011


3. Verwendungsnachweise

Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten und/oder Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen deren Verwendung nachweisen.

Die Verwendung der Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten ist bis spätestens sechs Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums und die der Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten bis spätestens sechs Monate nach dem Ende der Ausbildung nachzuweisen.

Der Verwendungsnachweis ist beim
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

einzureichen.

Nähere Informationen zu den Verwendungsnachweisen entnehmen sie bitte den der Förderung jeweils zugrunde liegenden Richtlinien:

Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 20. August 2010
Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung vom 10. Juni 2010

 

Folgende Formulare sind zu verwenden:

Förderjahr 2010

Verwendungsnachweis APK OA 2010

Verwendungsnachweis APK SM 2010

Verwendungsnachweisformular LNK 2010

Anlage I, VN LNK 2010 (Angaben zum Schiff)

Anlage II, VN LNK 2010 (Angaben zu den Beschäftigten)

Anlage S/NB, VN LNK 2010 (Einsatzerklärung für Schlepper / Nassbagger)

Anlage F, VN LNK 2010 (Ausfüllhinweise, Erklärung zu den Fußnoten)

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 26.09.2011 15:15:40  
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