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Flaggendokumente

   
 
 

Flaggenscheine und Flaggenbescheinigungen


Als Flaggenbehörde stattet das BSH die Schiffahrt mit Dokumenten zum Nachweis des Flaggenführungsrechts aus.

Für Werftprobefahrten und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe wird ein Flaggenschein (Antragsformular als WORD-Vorlage) erteilt. Behördenfahrzeuge erhalten eine Flaggenbescheinigung. Für Seeschiffe bis 15 m Rumpflänge können Flaggenzertifikate ausgestellt werden.

Alle Seeschiffe, die einen Ausweis über die Führung der Bundesflagge erhalten, werden im Flaggenregister des BSH erfaßt.

 

Beauftragte Person nach § 5a Nr. 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV) (Word-Formular)

Beauftragte Person nach § 5a Nr. 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV) -Fischereifahrzeuge- (Word-Formular)

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Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Friedhelm Schüller, Telefon 040 3190 - 7131

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)
Flaggenzertifikate

Formulare


Die wichtigsten Formulare zum Thema gibt es bei einem Klick auf 'mehr'.

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 26.06.2007 07:39:08  
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