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Als Flaggenbehörde stattet das BSH die Schiffahrt mit Dokumenten zum
Nachweis des Flaggenführungsrechts aus.
Für Werftprobefahrten und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe
wird ein Flaggenschein (Antragsformular als
WORD-Vorlage)
erteilt. Behördenfahrzeuge erhalten eine Flaggenbescheinigung. Für
Seeschiffe bis 15 m Rumpflänge können Flaggenzertifikate ausgestellt
werden.
Alle Seeschiffe, die einen Ausweis über die Führung der Bundesflagge
erhalten, werden im Flaggenregister des BSH erfaßt.
Beauftragte Person nach § 5a Nr. 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
(Word-Formular) Beauftragte Person nach § 5a Nr. 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
-Fischereifahrzeuge- (Word-Formular)
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