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Ein- oder Rückflaggung

   
 
 

Ein- oder Rückflaggung von Seeschiffen unter die deutsche Flagge


Diese Seite soll behilflich sein, den Transfer von Schiffen unter die deutsche Flagge möglichst reibungslos durchzuführen.

Das BSH möchte auf die erforderlichen Maßnahmen, die Besonderheiten sowie Möglichkeiten der Schifffahrtsförderung bei der Ein- bzw. Rückflaggung von Seeschiffen unter die deutsche Flagge aufmerksam machen und weiterführende Informationen zu dem Themenkomplex Ein- bzw. Rückflaggung zur Verfügung stellen.

In den Geschäftsbereich des BSH fallen folgende Aufgabenbereiche:

  • Schiffsmessbrief bei Einflaggung

    Bei Ein- bzw. Rückflaggung ist für das Schiff spätestens nach drei Monaten ein neuer (deutscher) Schiffsmessbrief erforderlich.

    Weitere Informationen
  • Zeugnisse für Seeleute bei Einflaggung

    Im Ausland erworbene Befähigungs- und Seefunkzeugnisse müssen für die Tätigkeit auf Schiffen unter deutscher Flagge mit einem Anerkennungsvermerk versehen sein.

    Weitere Informationen 
  • ISPS-Dokumente bei Einflaggung

    Seit dem 01.07.2004 müssen an Bord ISPS-Dokumente (Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen) mitgeführt werden. Bei Einflaggung wird die Überprüfung durch eine dokumentarische Prüfung vom BSH vorgenommen.

    Weitere Informationen
  •  Navigations- und Funkausrüstung bei Einflaggung

    Bei Vorliegen von gültigen, SOLAS entsprechenden Zeugnissen des bisherigen Flaggenstaates, geht das BSH davon aus, dass ein sicherer Betrieb des Schiffes möglich ist. Im Einzelnen müssen unterschiedliche Maßnahmen durch den Eigner / Reeder ergriffen werden.

    Weitere Informationen

Die Kontaktaufnahme mit / Antragstellung beim BSH durch den Eigner / Reeder zu diesen Themen ist obligatorisch zur Ein- bzw. Rückflaggung.

Des Weiteren bestehen für Seeschiffe unter deutscher Flagge Förderungsmöglichkeiten. Bei Fragen zu den Themen:

  • Internationales Seeschiffsregister (ISR)

    Handelsschiffe unter deutscher Flagge können unter bestimmten Voraussetzungen in das ISR eingetragen werden.

    Antragsformular (Word- oder pdf-Datei)
  •  Schifffahrtsförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden für Schiffe unter deutscher Flagge Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten und Zuschüsse für die Ausbildungsplatzförderung gewährt.

    Weitere Informationen und Antragsformulare

 steht das BSH als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Die Seeberufsgenossenschaft (SeeBG)

steht im Rahmen der Ein- bzw. Rückflaggung zu den Themen

  • Allgemeines
  • Schiffsbesetzung
  • Schiffssicherheit
  • Seediensttauglichkeit
  • See-Sozialversicherung
  • Arbeitszeiten
  • Patentanerkennung/Kurs „Dt. Schifffahrtsrecht“
  • Anmusterung im Ausland
  • Seeschiffsregister
  • Zuschüsse deutsche Flagge

den Unternehmen zur Verfügung.

 

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Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Mario Steiner, Telefon 040 3190 - 7200

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Schifffahrtsförderung
Schifffahrtsregister

Externe Links:
See-BG

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 18.02.2010 13:22:50  
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