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Diese Seite soll behilflich sein, den Transfer von Schiffen unter die
deutsche Flagge möglichst reibungslos durchzuführen.
Das BSH möchte auf die erforderlichen Maßnahmen, die Besonderheiten sowie
Möglichkeiten der Schifffahrtsförderung bei der Ein- bzw. Rückflaggung von Seeschiffen
unter die deutsche Flagge aufmerksam machen und weiterführende Informationen
zu dem Themenkomplex Ein- bzw. Rückflaggung zur Verfügung stellen.
In den Geschäftsbereich des BSH fallen folgende Aufgabenbereiche:
- Schiffsmessbrief bei Einflaggung
Bei Ein- bzw. Rückflaggung ist für das Schiff spätestens nach drei Monaten
ein neuer (deutscher) Schiffsmessbrief erforderlich.
Weitere Informationen
- Zeugnisse für Seeleute bei Einflaggung
Im Ausland erworbene Befähigungs- und Seefunkzeugnisse müssen für die Tätigkeit auf Schiffen
unter deutscher Flagge mit einem Anerkennungsvermerk versehen sein.
Weitere Informationen
- ISPS-Dokumente bei Einflaggung
Seit dem 01.07.2004 müssen an Bord ISPS-Dokumente (Internationaler Code für
die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen) mitgeführt werden. Bei Einflaggung
wird die Überprüfung durch eine dokumentarische Prüfung vom BSH vorgenommen.
Weitere Informationen
- Navigations- und Funkausrüstung bei Einflaggung
Bei Vorliegen von gültigen, SOLAS entsprechenden Zeugnissen des bisherigen
Flaggenstaates, geht das BSH davon aus, dass ein sicherer Betrieb des Schiffes
möglich ist. Im Einzelnen müssen unterschiedliche Maßnahmen durch den Eigner
/ Reeder ergriffen werden.
Weitere Informationen
Die Kontaktaufnahme mit / Antragstellung beim BSH durch den Eigner
/ Reeder zu diesen Themen ist obligatorisch zur Ein- bzw. Rückflaggung.
Des Weiteren bestehen für Seeschiffe unter deutscher Flagge Förderungsmöglichkeiten.
Bei Fragen zu den Themen:
- Internationales Seeschiffsregister (ISR)
Handelsschiffe unter deutscher Flagge können unter bestimmten Voraussetzungen
in das ISR eingetragen werden.
Antragsformular (Word-
oder pdf-Datei)
- Schifffahrtsförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden für Schiffe unter deutscher Flagge
Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten und Zuschüsse für die Ausbildungsplatzförderung
gewährt.
Weitere Informationen und Antragsformulare
steht das BSH als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Seeberufsgenossenschaft (SeeBG)
steht im Rahmen der Ein- bzw. Rückflaggung zu den Themen
- Allgemeines
- Schiffsbesetzung
- Schiffssicherheit
- Seediensttauglichkeit
- See-Sozialversicherung
- Arbeitszeiten
- Patentanerkennung/Kurs „Dt. Schifffahrtsrecht“
- Anmusterung im Ausland
- Seeschiffsregister
- Zuschüsse deutsche Flagge
den Unternehmen zur Verfügung.
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