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Planprüfung

   
 
 

Planprüfung für Schiffsneubauten oder Um-/Nachrüstung

Planprüfung von Schiffsausrüstung

Eine Planprüfung ist erforderlich für die Ausrüstung von Schiffsneubauten oder Um-/Nachrüstung eines Schiffes. An Hand von Plänen und Unterlagen wird geprüft, dass die notwendigen Anforderungen an die Aufstellung, Anbringung bzw. den Einbau von Schiffsausrüstung eingehalten werden. Damit dient die Planprüfung der Vorbereitung der Bordbesichtigung und hilft, sonst ggf. notwendige und kostspielige Umbauten zu vermeiden.

 

Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72:
(z.B. Positionslaternen und Schallsignalanlagen)

Das Verfahren wird beim BSH mit den „Bedingungen für die Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung, Anbringung bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72“ (BfP) geregelt. Diese Bedingungen enthalten in ihrer Anlage auch spezielle Aufstellungsbedingungen für bestimmte Ausrüstung. Das BSH gibt eine Ausfertigung der Prüfbescheinigungen und bei Neubauten eine Liste der Navigationsausrüstung an die Dienststelle Schiffssicherheit weiter.

Verzeichnis der zu prüfenden Navigationsausrüstung (PDF, 36 KB)

Antrag auf Planprüfung (PDF, 47 KB)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitige ein; Sie minimieren so das Risiko falsch eingebaute Ausrüstung kostenaufwendig umzubauen zu müssen.

Online-Antrag auf Planprüfung (nicht registrierter Kunde, Antrag ohne Signturkarte)

 

Rettungsmittel, Brandschutzmittel, Maschinenraumeinrichtung, umwelttechnischen Einrichtungen und Anlagen:
Für die Planprüfung dieser Schiffsausrüstung ist die Dienststelle Schiffssicherheit zuständig. Der Antrag auf Planprüfung ist enthalten im Antrag auf Neubauanmeldung bei der Dienststelle Schiffssicherheit.

 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Horst Domnick, Telefon 040 3190 - 7220,
Fax 040 3190 - 5000

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 27.05.2011 12:36:36  
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