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Planprüfung von Schiffsausrüstung
Eine Planprüfung ist erforderlich für die Ausrüstung von Schiffsneubauten oder Um-/Nachrüstung eines Schiffes. An Hand von Plänen und Unterlagen wird geprüft, dass die notwendigen Anforderungen an die Aufstellung, Anbringung bzw. den Einbau von Schiffsausrüstung eingehalten werden. Damit dient die Planprüfung der Vorbereitung der Bordbesichtigung und hilft, sonst ggf. notwendige und kostspielige Umbauten zu vermeiden.
Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72:
(z.B. Positionslaternen und Schallsignalanlagen)
Das Verfahren wird beim BSH mit den „Bedingungen für die Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung, Anbringung bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72“ (BfP) geregelt. Diese Bedingungen enthalten in ihrer Anlage auch spezielle Aufstellungsbedingungen für bestimmte Ausrüstung. Das BSH gibt eine Ausfertigung der Prüfbescheinigungen
und bei Neubauten eine Liste der Navigationsausrüstung
an die Dienststelle Schiffssicherheit weiter.
Verzeichnis der zu prüfenden Navigationsausrüstung (PDF, 36 KB)
Antrag auf Planprüfung (PDF, 47 KB)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitige ein; Sie minimieren so das Risiko falsch eingebaute Ausrüstung kostenaufwendig umzubauen zu müssen.
Online-Antrag auf Planprüfung (nicht registrierter Kunde, Antrag ohne Signturkarte)
Rettungsmittel, Brandschutzmittel, Maschinenraumeinrichtung, umwelttechnischen Einrichtungen und Anlagen:
Für die Planprüfung dieser Schiffsausrüstung ist die Dienststelle Schiffssicherheit zuständig. Der Antrag auf Planprüfung ist enthalten im Antrag auf Neubauanmeldung bei der Dienststelle Schiffssicherheit.
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