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Die Karten, Bücher und sonstigen Produkte des BSH sind rechtlich geschützt.
Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des BSH reproduziert
oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder
verbreitet werden.
Die Nutzung von BSH-Produkten und -Daten - auch wenn diese z.B. in Kartenprodukten privater Verlage enthalten sind! - setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages
mit dem BSH voraus. Je nach Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung werden
folgende Verträge unterschieden:
- Einmallizenzen für einmalige, nicht kommerzielle
Nutzungen und Nutzungen von geringem Wert,
- Freie Lizenzen für mehrmalige und dauerhafte
nicht kommerzielle Nutzungen und Nutzungen von geringem Wert sowie
- Lizenzverträge für alle übrigen Nutzungsarten.
Einmallizenzen
Soweit ein BSH-Produkt nur ein einziges Mal genutzt werden soll, vergibt
das BSH eine kostenlose Einmallizenz, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Art und Umfang der beabsichtigten einmaligen Nutzung eines oder mehrerer
BSH-Produkte werden dem BSH formlos schriftlich mitgeteilt.
- Das Produkt, für das BSH-Materialien verwendet werden sollen, hat keinen
oder nur einen geringen wirtschaftlichen Wert. Ein geringer wirtschaftlicher Wert liegt dann vor, wenn die Netto-Gesamteinnahmen aus allen Produkten des Vertragspartners mit BSH-Materialien nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr betragen.
Ein wirtschaftlicher Wert kann auch dann vorliegen, wenn das Produkt kostenlos
verbreitet werden soll. Dies ist z.B. der Fall, wenn Einnahmen nicht durch den
Produktpreis, sondern durch den Verkauf von Anzeigen im oder auf dem Produkt
erzielt werden. Darüber hinaus kann ein wirtschaftlicher Wert vorliegen, wenn
das Produkt mit anderen Produkten vergleichbar ist, die bereits im Handel angeboten
werden. In diesen Fällen kann für das betreffende Produkt vom BSH ein vergleichbarer,
fiktiver Preis angesetzt werden.
Kostenfreiheit im Rahmen einer Einmallizenz bedeutet, dass Sie für die Nutzung der BSH-Materialien nichts bezahlen müssen. Die Materialien selbst sind nicht kostenfrei.
Typische Anwendungen
sind z.B. die Verwendung von Seekartenausschnitten für Internetseiten (Lagebezeichnung von Firmen) oder in Zeitschriften, oder die Verwendung von Kartenausschnitten für Genehmigungs- und Planungsverfahren im Zusammenhang mit Offshore-Aktivitäten. Anfragen nach Texten werden im Regelfall abschlägig beschieden. Unsere Buchveröffentlichungen und auch die (kostenlosen) Infoschriften stehen nicht für eine Lizenzierung zur Verfügung.
Ausnahmen
1. in folgenden Fällen wird grundsätzlich keine Einmallizenz vergeben:
wenn das Produkt, für das BSH-Materialien verwendet werden sollen,
- navigatorischen Zwecken dient
- als Übungskarte (z.B. in Lehrbüchern oder anderen Lehrmaterialien) verwendet werden soll,
- die Gezeitenvorausberechnungen für mehr als sieben Tage enthalten soll,
- eine exakte oder sehr ähnliche Kopie eines BSH-Produktes darstellt, oder
- gegen Rechtspositionen anderer Hydrographischer Dienste verstößt.
In den Fällen 1 und 2 ist in jedem Fall ein Lizenzvertrag erforderlich, bei Fall 3 greift das Entgeltverzeichnis für digitale Gezeitendaten und in einigen Fällen ein Lizenzvertrag. Fall 4 wird grundsätzlich nicht erlaubt und Fall 5 ist selbsterklärend.
2. beim wirtschaftlichen Wert
- der wirtschaftliche Wert ist irrelevant, wenn es auf dem Markt schon gleichartige oder ähnliche Produkte gibt wie das, für das die Einmallizenz beantragt wird. Dabei spielt keine Rolle, ob die auf dem Markt befindlichen Produkte deutsches Seekartenmaterial oder Material eines anderen Hydrographischen Dienstes enthalten.
Beschränkungen
Einmallizenzen können nur für Materialien vergeben werden, an denen das BSH auch das Urheberrecht hat. Möchten Sie z.B. einen Kartenausschnitt verwenden, der außer deutschem Gebiet auch ausländisches Seegebiet zeigt, dann wird die Einmallizenz nur für den deutschen Teil vergeben und Sie müssen für den Rest die Zustimmung des anderen, für das ausländische Seegebiet zuständigen Amtes einholen.
Freie Lizenzen
Ist eine mehrmalige oder dauerhafte Nutzung von BSH-Produkten beabsichtigt, vergibt das BSH unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose „Freie Lizenz“. Dafür ist der Abschluss eines „Vertrag(es) über die Vergabe einer freien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen und Nutzungen von geringem Wert“ erforderlich. Dem Vertragsabschluss voraus geht, dass der Interessent ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einreicht.
Typische Anwendungen
sind z.B. die Verwendung von Kartenausschnitten durch Seebestattungsunternehmen, der Einsatz von Kartendaten im Rahmen wissenschaftlicher Projekte oder Karten als Basis für Leuchtkästen, in denen die Standorte von Leuchttürmen und Leuchtfeuern illuminiert werden können.
Auch bei Freien Lizenzen wird immer unterstellt, dass beim geplanten Produkt kein oder nur ein geringer wirtschaftlicher Wert vorliegt. (vgl. die Anmerkungen zum wirtschaftlichen Wert bei "Einmallizenen").
Auch die Ausnahmeregelungen, also die Fälle, in denen grundsätzlich keine Freie Lizenz vergeben wird, sind die gleichen wie bei den Einmallizenzen (siehe dort). Es wird auch keine Freie Lizenz für Produkte vergeben, die es in ähnlicher Form bereits auf dem Markt gibt. Ebenso gilt der Hinweis zur Kostenfreiheit, der sich auch hier nur auf die Nutzung, nicht auf die verwendeten Materialien bezieht.
Wenn Sie Kartendarstellungen, die deutsches Seegebiet enthalten, als Basis für eine künstlerische Bearbeitung verwenden möchten, informieren wir Sie gern über die dafür geltenden Regeln.
Lizenzverträge
Wenn Produkte des BSH für Produkte Dritter genutzt werden sollen und der Rahmen
der wirtschaftlichen Nutzung 5.000 EUR überschritten werden wird, oder wenn
Ausschlussgründe für eine Einmallizenz und eine Freie Lizenz vorliegen, muss ein kostenpflichtiger
Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit
dem BSH in Verbindung.
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