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Für drei Offshore-Windparkprojekte hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in dieser Woche die stromabführenden Kabel genehmigt, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee verlegt werden sollen. Damit sei eine wichtige Voraussetzung für die komplette Netzanbindung der drei Windparks mit jeweils 80 Windenergieanlagen bis Büsum geschaffen worden, erklärte BSH-Justiziar Christian Dahlke am Donnerstag in Hamburg.
Grünes Licht für die Kabelverlegung erhielten die Windpark-Projekte Amrumbank West und Nordsee Ost – beide ca. 40 km südwestlich von Amrum gelegen, sowie das Projekt Sandbank24, das 90 km westlich von Sylt geplant wird. Die Windparkvorhaben Amrumbank West, Nordsee Ost und Sandbank24 waren bereits 2004 vom BSH genehmigt worden. Bei den in der AWZ genehmigten Kabeln handelt es sich um vier 20 km lange Drehstromsysteme bzw. ein 125 km langes Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabelsystem, die für die Netzanbindung der Windparks bis Büsum sorgen. Bereits Ende 2006 hatte das Land Schleswig-Holstein die entsprechenden Genehmigungen für den Bereich des Küstenmeeres erteilt.
Die verschiedenen Genehmigungen für die vorgesehenen Kabelsysteme enthalten inhaltlich aufeinander abgestimmte Auflagen, erläuterte Dahlke abschließend. So müssen zum Schutz der Seevögel bestimmte Bauzeitenfenster eingehalten werden. Auch seien die Kabel nach Außerbetriebnahme der Windparks insgesamt zurückzubauen.
22.02.2007
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