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01.12.2005
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am Donnerstag
einen weiteren Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. In einer ersten
Projektphase kann die Nördlicher Grund GmbH aus Enge-Sande 80
Windenergieanlagen errichten, die 84 Kilometer westlich von Sylt geplant sind.
Das Vorhaben ist das zehnte vom BSH genehmigte Nordsee-Projekt außerhalb der
12-Seemeilen-Grenze in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland (AWZ). In der AWZ von Nord- und Ostsee geht es um insgesamt 31
Vorhaben, nachdem bereits zwei in der Ostsee abgelehnt wurden. Bisher hat das
BSH 11 Projekte genehmigt, davon 10 in der Nordsee und eins in der Ostsee.
Der Standort für das Projekt „Nördlicher Grund“ erfüllt nach Angaben von
BSH-Justiziar Christian Dahlke die notwendigen Voraussetzungen, dass weder die
Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird.
Das Projekt liegt außerhalb von Meeresschutzgebieten in einem vergleichsweise
verkehrsarmen Seegebiet. Die in diesem Bereich eher schwach ausgebildeten
Verkehrsströme werden auch bei einer Gesamtbetrachtung aller in diesem
Seegebiet bereits genehmigten Vorhaben nicht beeinträchtigt, so dass die
zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel der Genehmigung
zugestimmt hat.
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurden auch mögliche
ökologische Auswirkungen großflächig untersucht. Der Projektraum liegt etwa
fünf bzw. 15 Kilometer außerhalb zweier Schutzgebiete, mit denen Schweinswale
und Vogelarten wie Seetaucher besonders geschützt werden. Eine Gefährdung
dieser Arten könne mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden;
allerdings nähere man sich in diesem Seegebiet bei den Seevögeln der Grenze der
Belastbarkeit, erklärte Dahlke.
Wie schon bei den vorherigen Genehmigungen stellt das BSH durch zahlreiche
Bedingungen und Auflagen (s.
Anlage) sicher, dass von den WEA keine Gefahren ausgehen. So müssen für die
Fundamente bestimmte Konstruktionen verwendet werden, die im Falle einer
Kollision möglichst geringe Schäden an der Schiffshaut verursachen. Durch eine
mit den benachbarten Projekten abgestimmte Bauablaufplanung werden Einwirkungen
auf die Meeresumwelt während der Bauphase minimiert.
Die letzten „Genehmigungshürden“ könne das Projekt voraussichtlich noch in
diesem Jahr nehmen, ergänzte Dahlke. Das BSH und das schleswig-holsteinische
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt arbeiten mit Hochdruck an den
Entscheidungen für die Netzanbindung des Windparks durch die AWZ und das
Küstenmeer. Das circa 170 Kilometer lange Kabel soll den auf See produzierten
Strom über Neuenkoog bei Büsum nach Brunsbüttel bringen.
Anlage:
Eckpunkte der Genehmigung „Nördlicher Grund“ (PDF, 27 KB)
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