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06.04.2005
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den ersten
deutschen Offshore-Windpark in der Ostsee genehmigt. Dies erklärte
BSH-Präsident Prof. Dr. Peter Ehlers am Mittwoch vor Journalisten in Rostock.
Damit kann die Offshore Ostsee Wind AG aus Börgerende 30 Kilometer nördlich von
Rügen 80 Windenergieanlagen (WEA) errichten. Der Standort befindet sich in
einem flacheren Seegebiet mit Wassertiefen von ca. 20 - 40 Metern mitten in der
südlichen Ostsee im Drei-eck zwischen Dänemark, Schweden und Deutschland, das
„Kriegers Flak“ genannt wird.
Im Genehmigungsverfahren wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben weder
die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet
wird, erläuterte BSH-Justitiar Christian Dahlke.
Im Hinblick auf die hochfrequentierte Schifffahrtsroute südlich des
Projektgebietes gilt der Sicherheit der Schifffahrt besondere Aufmerksamkeit.
Um die Verkehrsströme in diesem Seegebiet transparent zu machen, wurden von der
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord erstmals umfassende Daten ausgewertet,
die das neue Schiffsidentifikationssystems AIS liefert, mit dem seit Juli 2004
alle größeren Schiffe ausgerüstet sein müssen. Diese aktuellen Erkenntnisse
haben entscheidend dazu beigetragen, die Standortwahl im laufenden Verfahren zu
optimieren, so dass zu dem Hauptverkehrsstrom ein ausreichender
Sicherheitsabstand von mehr als zwei Seemeilen besteht und die zuständige WSD
Nord der Genehmigung zugestimmt hat.
Außerdem wird durch Bedingungen und Auflagen (s. Anlage) sichergestellt, das von den
WEA keine Gefahren ausgehen. So müssen die Projektentwickler für die Fundamente
bestimmte Konstruktionen verwenden, die im Falle einer Kollision möglichst
geringe Schäden an der Schiffshaut verursachen. Weiterer zentraler Punkt ist
die Vorlage eines mit den zuständigen Behörden abgestimmten Schutz- und
Sicherheitskonzeptes für den Betrieb des Windparks.
Mögliche Umweltauswirkungen des Projektes wurden im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Nach den Ergebnissen der
großflächigen Untersuchungen kann eine Gefährdung der Meeresumwelt
ausgeschlossen werden. Nach Angaben Dahlkes hat der Projektraum von der
Naturausstattung her ein geringes ökologisches Konfliktpotential.
Auch für den Vogelzug habe das Projektgebiet keine hervorgehobene Bedeutung.
Vorsorglich ist die Offshore Ostsee Wind AG jedoch verpflichtet worden, den
Kranichzug, der eine Besonderheit für die Ostsee darstellt, systematisch zu
beobachten und dazu einen Managementplan zu entwickeln. Dabei sollen auch die
Radarbeobachtungen von der Forschungsplattform FINO II einbezogen werden, die
bereits in diesem Jahr ebenfalls auf Kriegers Flak errichtet wird.
Erforderlichenfalls ist auch das zeitweise Abschalten der Anlagen vorgesehen.
Die Genehmigung beinhaltet zugleich die Zulassung des stromabführenden
Kabels in der ausschließlichen Wirtschafts-zone (AWZ), ergänzte Dahlke. Für die
weitere Netzanbindung im Küstenmeer bis Bentwisch bei Rostock hatte das
Ministerium für Arbeit und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereits im
Februar 2005 grünes Licht gegeben.
Bundesweit ist das Projekt „Kriegers Flak“ das neunte genehmigte
Windpark-Vorhaben außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der AWZ der
Bundesrepublik Deutschland. Für insgesamt 32 Projekte (27 Nordsee, 5 Ostsee)
laufen derzeit beim BSH Genehmigungsverfahren für Windparks und stromabführende
Kabel.
Anlage: Eckpunkte der Genehmigung
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