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28.08.2006
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am Montag einen
weiteren Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. Die Plambeck Neue Energien
AG kann damit 80 Windenergieanlagen (WEA) errichten, die 33 Kilometer nördlich
von Norderney geplant sind. Das Vorhaben ist das 13. vom BSH genehmigte
Nordsee-Projekt in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland (AWZ). Beim BSH laufen derzeit für insgesamt 38 Projekte Verfahren für
WEA und stromabführende Kabel (34 Nordsee, 4 Ostsee). Bisher wurden 15 Projekte
genehmigt, davon zwei in der Ostsee; zwei Ostsee-Projekte wurden abgelehnt.
Der Standort für das Projekt „Gode Wind“ erfüllt nach Angaben von
BSH-Präsident Prof. Dr. Peter Ehlers die notwendigen Voraussetzungen, dass
weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt
gefährdet wird.
Nördlich und südlich des Vorhabensgebietes verlaufen die beiden
Verkehrstrennungsgebiete in der Deutschen Bucht. Vergleichbar mit einer
Autobahn, die entgegengesetzte Verkehrsströme durch separate Fahrbahnen
auseinander hält, konzentriert sich ein Großteil der Schiffe auf diese
Richtungsfahrbahnen, erläuterte Ehlers. In dem dazwischen liegenden Bereich
herrsche nur ein geringes Verkehrsaufkommen. Auch bei einer Gesamtbetrachtung
aller in diesem Seegebiet bereits genehmigten Vorhaben werde daher die
Sicherheit der Schifffahrt nicht beeinträchtigt, so dass die zuständige Wasser-
und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich der Genehmigung zugestimmt hat.
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurden auch mögliche
ökologische Auswirkungen großflächig untersucht. Die Untersuchungen haben
gezeigt, dass der Projektraum, der sich außerhalb der Meeresschutzgebiete
befindet, von der Naturausstattung her ein geringes ökologisches
Konfliktpotential hat.
Wie schon bei den vorherigen Genehmigungen stellt das BSH durch zahlreiche
Bedingungen und Auflagen (s. Anlage) sicher, dass von den WEA keine Gefahren
ausgehen. So müssen für die Fundamente besonders kollisionsfreundliche
Konstruktionen verwendet werden. Durch eine mit den benachbarten Projekten
abgestimmte Bauablaufplanung werden Einwirkungen auf die Meeresumwelt während
der Bauphase minimiert.
Anlage: Eckpunkte
der Genehmigung „Gode Wind“
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