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11.02.2005
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat einen weiteren
Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. In einer ersten Pilotphase kann die
Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG aus Bunderhee 48
Windenergieanlagen (WEA) errichten, die 39 Kilometer nördlich von Juist in
Wassertiefen von ca. 30 Metern geplant sind. Dies erklärte BSH-Justitiar
Christian Dahlke am Freitag in Hamburg.
Bundesweit ist dieses Projekt - „Enova Offshore North Sea Windpower“ das
achte genehmigte Windpark-Vorhaben außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der
ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Für insgesamt
32 Projekte (27 Nordsee, 5 Ostsee) laufen derzeit beim BSH Verfahren.
Das Vorhaben liegt in einem Seegebiet, das von der Bundesregierung als
potenzielles Eignungsgebiet für Windkraftanlagen identifiziert wurde. Der
Standort erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, dass weder die Sicherheit der
Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird.
Als die für die Sicherheit der Schifffahrt zuständige Fachbehörde hat die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest der Genehmigung des Windparks
zugestimmt. Das von der Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft geplante
Projekt befindet sich in einem verkehrsarmen Gebiet zwischen dem küstennahen
Schifffahrtsweg und dem Tiefwasserweg. Zu diesen Verkehrstrennungsgebieten
bestehen Sicherheitsabstände von mehr als zwei Seemeilen. Durch umfassende
Bedingungen und Auflagen (s. Anlage), wird
sichergestellt, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahren ausgehen. Ein
zentraler Punkt ist hierbei die Vorlage eines mit den zuständigen Behörden
abgestimmten Schutz- und Sicherheitskonzeptes. Vor der Baudurchführung müssen
dem BSH detaillierte Bauablaufpläne vorliegen, damit nötigenfalls Bauarbeiten
an den benachbarten Windparks aufeinander abgestimmt werden können. So sollen
auch während der Bauphase Einwirkungen auf die Meeresumwelt z.B. durch
Unterwasserschall minimiert werden.
Mögliche Umweltauswirkungen des Projektes wurden im Rahmen von
Umweltverträglichkeitsprüfungen untersucht. Die großflächigen Untersuchungen
haben gezeigt, dass der Projektraum von der Naturausstattung her ein geringes
ökologisches Konfliktpotential hat.
In der erforderlichen Gesamtschau sind auch die Umweltauswirkungen der im
gleichen Seeraum bereits genehmigten drei Vorhaben „Borkum West“, „Borkum
Riffgrund“ und „Borkum Riffgrund West“ einbezogen worden. Seltene oder
geschützte Tierarten bevorzugen andere Gebiete und kommen hier nur als
gelegentliche Durchzügler vor. Auch für den Vogelzug haben die Gebiete keine
hervorgehobene Bedeutung.
Anlage: Eckpunkte der
Genehmigung Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft
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