|
18. Dezember 2002
Offshore-Windenergie
BSH genehmigt Offshore-Windpark "Butendiek" westlich von Sylt
Erneut gibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
grünes Licht für einen Offshore-Windpark weit draußen in
der Nordsee. Der Bürger-Windpark-Butendiek GmbH aus Husum wurde die
Errichtung von 80 einzelnen Windenergieanlagen (WEA) genehmigt, die 34 Kilometer
westlich von Sylt bei einer Wassertiefe von rund 20 Metern geplant sind.
Damit ist "Butendiek" bundesweit das zweite genehmigte Offshore-Projekt
außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt laufen derzeit
beim BSH Genehmigungsverfahren für 30 Projekte (24 Nordsee, 6 Ostsee).
Voraussetzung für die Genehmigung des Windparks war die Feststellung,
dass durch die 80 WEA weder die Sicherheit des Schiffsverkehrs noch die maritime
Umwelt gefährdet werden, erläuterte BSH-Präsident Prof. Dr.
Peter Ehlers am Mittwoch in Hamburg. Der von Butendiek gewählte Standort
für die Windräder befinde sich nicht in unmittelbarer Nähe
von Hauptschifffahrtsrouten oder in einem für Schiffe sensiblen Bereich.
Überdies sorge eine trapezförmige Anordnung der einzelnen WEA für
eine zusätzliche Optimierung des Standortes, denn dadurch werde eine
"Riegelwirkung" der Bebauung weitestgehend vermieden.
Außerdem enthält die Genehmigung zahlreiche Auflagen zur
präventiven Gefahrenabwehr für Seefahrt und Luftfahrt. Neben der
Kennzeichnung und Befeuerung der WEA sei auch die Ausstattung des Windparks
mit dem Automatischen Schiffsidentifikations-System - AIS - vorgesehen,
erklärte Ehlers.
Verbleibende Risiken, wie die Kollisionsmöglichkeit eines
manövrierunfähig treibenden Schiffes mit WEA, werden als nur gering
eingeschätzt. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Risikoanalyse des
Germanischen Lloyd (GL). Geringes Verkehrsaufkommen in Nähe des geplanten
Windparks und die große Distanz zu den stärker befahrenen Gebieten
lassen die GL-Gutachter - unter Addition aller Kollisionsrisiken - mit einer
Zeit von 2.576 Jahren zwischen zwei Kollisionsereignissen rechnen.
Mögliche Umweltauswirkungen des Windparks "Butendiek" wurden nach Angaben
von BSH-Justitiar Christian Dahlke im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht, die nach der
Seeanlagenverordnung obligatorisch sei. Da in dem Seegebiet westlich von
Sylt ein überdurchschnittliches Vorkommen von Schweinswalen, die als
besonders schallsensitiv gelten, festgestellt wurde, habe das BSH die UVP
vorsorglich so vorgenommen, als ob für diese marinen Säuger bereits
gesonderte Meeresschutzgebiete ausgewiesen wären. Diese Ausweisung ist
erst seit Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 möglich,
bislang aber noch nicht erfolgt, erläuterte Dahlke. Gleiches gelte für
zwei besonders schützenswerte Vogelarten, den Pracht- und den Sterntaucher,
die dort regelmäßig überwintern. Insgesamt habe eine
Gefährdung der Meeresumwelt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden können.
Wann Butendiek die ersten WEA tatsächlich in Betrieb nehmen kann,
hängt von weiteren Genehmigungen für Kabeltrasse und Landanbindung
ab, für die das Land Schleswig-Holstein zuständig ist, ergänzte
Dahlke. Erforderlich werde vor allem eine Ausnahmegenehmigung zur Querung
des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Ein Fix-Datum in
der BSH-Genehmigung sieht vor, dass mit dem Bau spätestens bis zum 1.
Juni 2005 begonnen wird, anderenfalls erlischt die Genehmigung.
Anlage:
Eckpunkte
der BSH-Genehmigung "Butendiek" (pdf-Datei)
|