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15.03.2006
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat in der Ostsee einen
weiteren Offshore-Windpark genehmigt. Grünes Licht für die Errichtung von 80
Windenergieanlagen (WEA) sowie einer Plattform zur Messung meteorologischer
Daten erhielt die Arkona-Windpark-Entwicklungs-GmbH aus Stralsund, erklärte
BSH-Justitiar Christian Dahlke am Mittwoch in Hamburg. Der Standort für den
geplanten Windpark befindet sich ca. 35 Kilometer nordöstlich von Rügen und
liegt damit im Eignungsgebiet „Westlich Adlergrund“, das vom BSH Ende 2005 als
für die Windenergienutzung besonders geeignetes Seegebiet deklariert worden
war. Diese – unter Berücksichtigung von Schifffahrts- und Umweltinteressen –
getroffene Festlegung wirkte wie ein zustimmendes Sachverständigengutachten für
die Standortwahl, erläuterte Dahlke.
Das Vorhaben "Arkona Becken Südost“ ist in der Ostsee das zweite vom
BSH genehmigte Projekt außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland - nachdem
bereits vor knapp einem Jahr die Entscheidung für den Windpark „Kriegers Flak“
gefallen war. Beim BSH laufen derzeit für insgesamt 31 Projekte (27 Nordsee, 4
Ostsee) Verfahren für WEA und stromabführende Kabel.
Fester Bestandteil der Entscheidung waren umfangreiche Untersuchungen, dass
das Einzelprojekt weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die
Meeresumwelt gefährdet. In die Risikoanalyse zur Einschätzung der
Verkehrsströme wurde u.a. der geplante benachbarte Windpark Ventotec Ost 2
einbezogen, der ebenfalls in diesem Eignungsgebiet liegt. Die für die
Sicherheit der Schifffahrt zuständige Fachbehörde, die Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Nord, hat der Genehmigung zugestimmt.
In Übereinstimmung mit den Vorgaben, die für das Eignungsgebiet gelten, wird
auch ein ausreichender Abstand zu den im Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht
rastenden Vögeln eingehalten. Für den Vogelzug habe das Gebiet keine
hervorgehobene Bedeutung, betonte Dahlke. Vorsorglich sei die AWE GmbH jedoch
verpflichtet worden, den Kranichzug, der eine Besonderheit für die Ostsee
darstellt, systematisch zu beobachten und dazu einen Managementplan zu
entwickeln. Dabei könne die geplante Messplattform, mit der die
Windverhältnisse vor Ort erfasst werden sollen, auch für Radarbeobachtungen
genutzt werden. Wie schon bei allen vorherigen Genehmigungen hat das BSH auch
dieses Projekt an zahlreiche Auflagen und Bedingungen geknüpft (siehe ).
Für die notwendigen weiteren Genehmigungen für das Kabel in der AWZ ist das
BSH zuständig; im Küstenmeer das WSA Stralsund sowie Behörden des Landes
Mecklenburg-Vorpommern. Hinsichtlich der Verfahren wird es eine enge Abstimmung
zwischen den Genehmigungsbehörden geben. Eine Übersicht zu den bisher vom
BSH genehmigten WEA in der AWZ von Nord- und Ostsee findet sich unter
www.bsh.de.
Anlage: Eckpunkte der Genehmigung „Arkona Becken Südost")
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