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Die deutschen Gewässer in Nord- und Ostsee unterteilen sich in die 12 Seemeilen-Zone (das sogenannte "Küstenmeer") und die AWZ. Das Küstenmeer ist deutsches Hoheitsgebiet und unterliegt der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 sm Entfernung zur Küste befindet sich die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ),
an die sich die hohe See anschließt. In Nord- und Ostsee ist die deutsche AWZ im Wesentlichen mit dem sogenannten deutschen Festlandsockel identisch. Den Festlandsockel bildet der seewärts des Küstenmeeres gelegene Meeresboden und Meeresuntergrund der Unterwassergebiete bis zu einer Ausdehnung von maximal 200 sm. In der Ostsee ist die deutsche AWZ – aufgrund
der angrenzenden AWZ der Nachbarstaaten – sehr viel kleiner als in der Nordsee.
Deutsche AWZ der Nordsee
Deutsche AWZ der Ostsee
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