Mit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum
Seerechtsübereinkommen im Juni 1995 unterfallen auch die Erteilung
von Genehmigungen für die Verlegung und den Betrieb von Kabeln (Stromkabeln
und Kommunikationskabeln) den Regelungen des Bundesberggesetzes (BBergG)
. Der Verfahrensverlauf entspricht dem Verfahren bei den
Transit-Rohrleitungen.
Starkstromkabel
Durch den deutschen Festlandsockel der Nordsee sollen in naher Zukunft
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ) verlegt werden.
Durch diese HGÜ wird aus Wasserkraft in Norwegen gewonnener Strom geleitet.
Dabei wird der Drehstrom in Gleichstrom umgewandelt, transportiert und wieder
in Drehstrom umgerichtet.
Das Kabel -NorNed- mit einer Länge von ca. 570 km von Norwegen
nach den Niederlanden ist bereits genehmigt worden und soll voraussichtlich
bis Ende 2007 durch die Jade nach Eemshaven geführt werden. Das Kabel
mit einem Gewicht von ca. 60 kg/m wird als sogenanntes bipolares Kabel
("Flat-Typ") ausgestaltet. Die Übertragungsspannung wird ca. 600 kV
betragen. Der Gesamtdurchmesser beträgt ca. 13 cm. Das Kabel stellt
von der Konstruktion her den zur Zeit bestmöglichen und umweltschonendsten
Stand der Technik dar.
Die Verlegung des Kabels erfolgt auf See mit einem speziell hierfür
ausgerüsteten Verlegeschiff, das in der Lage ist, etwa 6.600 Tonnen Kabel zu transportieren. Es wird direkt vom Schiff in die Nordsee
versenkt und ca. 1 m in den Meeresboden eingespült. Die hierfür
notwendigen Untersuchungen des Seebodens sind durchgeführt. Die für
die Verlegung geeignete Trasse in der Nordsee wurde unter Federführung
des BSH festgelegt.
Kommunikationskabel
Trotz der modernen Technik, Daten schnell über Satelliten zu
übertragen, werden zunehmend moderne Glasfaserkabel für die
Telekommunikation auf dem Meeresboden verlegt. Diese Kabel ermöglichen
bei geringerer Störanfälligkeit eine erhöhte
Übertragungsleistung, so dass auch Verbindungen nach Übersee
wirtschaftlich sind.
Karten:
Leitungen, Sedimententnahmen, Einbringungen: Nordsee
Ostsee
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