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Raumordnung in der AWZ

   
 
 

Die in der AWZ bereits existierenden und noch zunehmenden vielfältigen Nutzungsansprüche durch Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Aktivitäten, Windenergieparks, Meeresforschung und Marine können zu Konflikten untereinander bzw. mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes führen. Die traditionellen Nutzungsarten haben starke Konkurrenz bekommen, so dass vielfältige Schutz- und Nutzungskonflikte zu lösen sind, um ein erfolgreiches Nebeneinander aller Interessen zu erreichen. Für eine nachhaltige Raumentwicklung kann nur Sorge getragen werden, wenn die Instrumente der Raumordnung auch auf See eingeführt sind, um die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt als Raumordnungsplan festgelegt.

Die Verordnung des BMVBS über die Raumordnung in der deutschen AWZ in der Nordsee vom 21.09.2009 (BGBl. I S. 3107), die als Anlage den Raumordnungsplan (Text- und Kartenteil) enthält, ist am 26. September 2009 in Kraft getreten.

Die Verordnung des BMVBS über die Raumordnung in der deutschen AWZ in der Ostsee vom 10.12.2009 (BGBl. I S. 3861), die als Anlage den Raumordnungsplan (Text- und Kartenteil) enthält, ist am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Die Verordnungen inkl. Raumordnungsplan nebst Begründung sowie die Umweltberichte können hier eingesehen werden:

Nordsee

Ostsee

Die zusammenfassende Umwelterklärung und die Darstellung der Überwachungsmaßnahmen sind als Kapitel 5 im Textteil des jeweiligen Raumordnungsplans abgedruckt.

Die Raumordnungspläne mit der Begründung, die zusammenfassenden Umwelterklärungen und die Darstellung der Überwachungsmaßnahmen sowie zusätzlich die Umweltberichte werden in den Bibliotheken des BSH in Hamburg, Bernhard - Nocht - Straße 78, und in Rostock, Neptunallee 5, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
Diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten während der Dienstzeit im BSH Gelegenheit, Einsicht in das Ergebnis der Prüfung zu nehmen.

 

Nolte, Nico: Nutzungsansprüche und Raumordnung auf dem Meer. In: Hansa International Maritime Journal 2010, S. 79-83.

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 18.08.2011 08:37:06  
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