Verfolgung von Umweltverstößen
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrigkeitenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen internationale Übereinkommen und nationale Vorschriften zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es sich nicht um Straftaten handelt.
Ordnungswidrigkeiten nach MARPOL
Der Schwerpunkt der Einzeltätigkeiten lag in der Überwachung der Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen MARPOL (MARPOL-OWi-VO) handelt ordnungswidrig, wer als Verantwortlicher an Bord eines Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht ordnungsgemäß führt oder die Einleitvorschriften des MARPOL-Übereinkommens nicht beachtet. Zudem wird das Vorhandensein illegaler Rohrleitungen von den Ölschlammtanks nach außenbords als Ordnungswidrigkeit geahndet.
2007 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer bei insgesamt 9.823 Überprüfungen von Schiffen in 1.337 Fällen Mängel fest. Wegen geringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen, bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € verhängt wurde. 119 Fälle wurden zur weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben.
Das BSH führte aufgrund der im Jahr 2007 gemeldeten Ordnungswidrigkeiten gegen 112 (2006: 99) Betroffene Verfahren durch.
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Verfahren
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Bußgelder
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Summen(€)
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Einstellungen
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Anlage I; Regel 12 (verbotene Rohrleitungen)
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7
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8
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13.040
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4
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Anlage I; Regel17 (Öltagebuch)
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63
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50
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43.580
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14
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Anlage II (Ladungstagebuch)
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5
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2
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200
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Anlage V (Mülltagebuch)
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28
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12
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2.850
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11
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Anlage VI
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16
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20
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6.030
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2
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Gesamt
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119
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81
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65.700
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31
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Durchschnittliche Bußgeldhöhe: 800,-- €.
Bei Schiffen unter ausländischer Flagge wurden 24 Fälle, die aufgrund bestehender Verfahrenshindernisse nicht in Deutschland geahndet werden konnten, an den Flaggenstaat zur weiteren Verfolgung gemeldet.
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