Genehmigungsverfahren
Ein Ballastwasser-Managementsystem, das in jeder Hinsicht die Anforderungen der Richtlinien für die Genehmigung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (G8) (Resolution MEPC.174(58)) erfüllt, kann in Deutschland vom BSH, als zuständige Behörde, für den Einbau an Bord von Schiffen zugelassen werden. Die Zulassung ist in Form eines Zeugnisses über die Typengenehmigung (Type Approval)
des Systems zu erteilen.
Der Hersteller muss im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens die biologische Wirksamkeit der Anlage durch die Durchführung umfangreicher landseitiger Tests nach den Vorgaben der G8 nachweisen. Maßgeblich ist hierbei das Erreichen des D-2-Standards der Ballastwasserkonvention.
Darüber hinaus muss anhand bordseitiger Tests die Leistung des an Bord eines Schiffes eingebauten Ballastwasser-Behandlungssystems geprüft und bewertet werden. Dabei ist insbesondere ein reibungsloser Betrieb des Systems an Bord ohne Beeinträchtigung oder Gefährdung der Schiffssicherheit, der Besatzung, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nachzuweisen.
Für ein Ballastwasser-Managementsystem, in dem Aktive Substanzen zum Einsatz kommen, ist zusätzlich das Verfahren zur Genehmigung von Ballastwasser-Behandlungssystemen, die Aktive Substanzen einsetzen (G9) (Resolution MEPC.169(57)) durchzuführen. Hierbei muss im wesentlichen die Umweltverträglichkeit und Anwendungssicherheit der Aktiven Substanz
umfassend nachgewiesen werden.
Die Zulassung der Aktiven Substanzen gliedert sich in zwei Stufen, der Grundgenehmigung und der endgültigen Genehmigung (Basic Approval und Final Approval). Das Basic Approval berechtigt den Hersteller, die Aktive(n) Substanz(en) im Rahmen der Testverfahren für die Typengenehmigungsprüfung einzusetzen.Mit dem Final Approval wird abschließend die Unbedenklichkeit der Aktiven Substanzen im Rahmen der Tests bescheinigt.
Über die Zulassung der Aktiven Substanz entscheidet das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auf Grundlage der Empfehlungen der Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection - Ballast Water Working Group (GESAMP-BWWG). Der Antrag auf entsprechende Erteilung der Approvals wird durch die Genehmigungsbehörde bzw. die nationalen Behörden in Form einer Submission an MEPC eingereicht.
weitere Informationen zu erteilten Typengenehmigungszeugnissen (Type Approval Certificates)
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