Positionierung
Zur Bestimmung der Position wird heute fast ausschließlich mit dem Satellitenpositionierungssystem GPS
gemessen. Für diese hydrographischen Lagevermessungen reicht der sogenannte C/A-Code (Civilian Access Code) mit der Codekorrektur im Meterbereich im allgemeinen aus. Als Korrektursignale werden meist die des Internationalen Verbandes der Seezeichenverwaltungen (IALA; engl.:International Association of Lighthouse Authorities) im Funkfeuerband benutzt. Die Genauigkeit liegt allgemein im Bereich von ±2m bis ±10m. Werden im Einzelfall genauere Positionen benötigt, wird
eine eigene Referenzstationen oder der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) genutzt. Die Internationale Hydrographische Organisation (IHO) fordert für die Positionierung eine Genauigkeit je nach Wassertiefe (0 bis 60 m) zwischen ± 5 m und ± 8 m bei einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95 %.
Tiefenmessung
Für die Messung der Tiefe werden in der Regel Vertikalecholote mit einem Frequenzbereich von 210 KHz verwendet,
die je nach Bodenbeschaffenheit und Tiefe 5-20cm genau sind. Bei schlickigem Untergrund wird zusätzlich mit 15 oder 30 KHz-Schwingern gearbeitet. Durch die Vertikallote wird nur der Seegrund direkt unter dem Schiff aufgenommen. Um die Morphologie richtig zu erfassen, werden die Messprofile möglichst senkrecht zu den Tiefenlinien gelegt. Je enger die Abstände zwischen den Profilen gewählt werden, umso detaillierter kann der Meeresboden erfasst werden.
Für einige Gebiete ist es erforderlich, flächendeckend zu vermessen. Als Beispiel ist die Kadetrinne in der Ostsee zwischen
Darß und Gedser zu nennen. Hierbei handelt es sich um eine enge Rinne mit zahlreichen Untiefen und Hindernissen, die sehr stark befahren ist. Für solche Zwecke kommen Fächerlote zum Einsatz, die eine Überdeckung des Seegrundes von einem mehrfachen der Wassertiefe erreichen. Die Tiefenmessungen sollen je nach Wassertiefe und unter Berücksichtigung aller Fehlereinflüsse im allgemeinen genauer sein als ± 0,5... 0,9 m (IHO, 1998, S. 5.).
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