Die Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Kommission), auch kurz HELCOM genannt, hat sich auf ihrer außerordentlichen Ministertagung in Kopenhagen, Dänemark, am 10. September 2001 unter anderem über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Seefahrt im Ostseegebiet verständigt. In der
ERKLÄRUNG ÜBER DIE SICHERUNG DER SEEFAHRT UND DIE VERFÜGBARKEIT VON EINSATZMITTELN FÜR NOTFÄLLE IM OSTSEEGEBIET
hat man sich unter anderem auf eine systematische Neuvermessung der Hauptschifffahrtsrouten und Ansteuerungen zu den Haupthäfen geeinigt (HELCOM Copenhagen Declaration). Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicherheit der Seefahrt nicht durch unzureichende Informationsquellen gefährdet wird.
Eine Arbeitsgruppe der Baltic Sea Hydrographic Commission (BSHC) der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO) hat daraufhin ein Programm abgestimmt und ausgearbeitet, das auf der Grundlage der Special Publication 44 der IHO (S44) erstmals eine harmonisierte und flächendeckende Untersuchung der Hauptschifffahrtwege in der Ostsee vorsieht. Seit 2003 werden die Vermessungen vereinbarungsgemäß durchgeführt.
Die Routen werden nach Order 1 der S44 vermessen. Das bedeutet u.a. eine weitgehend flächendeckende Untersuchung des Meeresbodens mit der Vorgabe, Objekte einer Größe ab 2x2x2 Meter Kantenlänge sicher zu erfassen. Das BSH setzt hierzu vor allem hochmoderne Seitensichtsonare parallel zur Vermessung ein. Dabei wurden bereits Hunderte von Objekten gefunden, von denen einige als Unterwasserhindernisse einzustufen sind und näher untersucht wurden. Die Vermessungen werden eng mit den Nachbarländern
abgestimmt. Auf der Internetseite
http://helcomresurvey.sjofartsverket.se/HELCOMRESURVEYSITE
kann der aktuelle Stand der Vermessungen für die gesamte Ostsee abgerufen werden.
Weitere Informationen zur deutschen HELCOM-Vermessung finden Sie unter den
folgenden Abschnitten:
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