Logo des Bundesamtes fuer Seeschifffahrt und Hydrographie    
 

Nord Stream Gas Pipeline

   
 
 

Bekanntmachung Änderungsantrag

Die Nord Stream AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb zweier paralleler Erdgashochdruckleitungen vom russischen Vyborg durch die Ostsee bis zum deutschen Anlandungspunkt bei Lubmin. Die Nord Stream AG hat hierzu beim Bergamt Stralsund und beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie am 07. 11. 2006 die Genehmigungsanträge eingereicht.

Genehmigungsverfahren in Deutschland

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach § 43 EnWG und § 133 Abs. 1 Nr. 2 BBergG bestand vom 27.11.2006 bis 26.01.2007 für Jedermann Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 30.01.2007 wurde in Stralsund ein Scopingtermin durchgeführt. Die Genehmigungsbehörden haben auf Grundlage des Scoping-Verfahrens einen vorläufigen Untersuchungsrahmen festgelegt, welcher unter www.bsh.de einsehbar ist.

Die Nord Stream AG hat nunmehr eine Änderung der Routenführung innerhalb der deutschen AWZ und 12-Seemeilenzone beantragt. Die Genehmigungsbehörden beabsichtigen, grundsätzlich an den methodischen Vorgaben des mitgeteilten Untersuchungsrahmens festzuhalten. Der Änderungsantrag und seine Begründung liegen im Zeitraum vom 15.11. bis 14.12.2007 öffentlich aus. Jedermann kann nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich 21.12.2007 schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen Stellungnahmen abgeben, insbesondere zu der Frage, ob aufgrund der geänderten Routenführung Ergänzungen oder Änderungen an dem festgelegten Untersuchungsrahmen erforderlich sind. Je nach den Ergebnissen der eingegangenen Stellungnahmen wird über die weitere Verfahrensweise entschieden. Die Durchführung eines weiteren Scoping-Termins ist aus jetziger Sicht nicht geplant.

 

Verfahren nach dem UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen („Espoo-Konvention“)

 

Die Trasse der geplanten Erdgashochdruckleitungen von Vyborg nach Lubmin soll auch in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Länder Finnland, Schweden, Dänemark und Russland sowie russische Territorialgewässer in der Ostsee verlaufen. In diesen Bereichen hat die Nord Stream AG ebenfalls Routenänderungen vorgenommen bzw. werden derzeit noch alternative Routenführungen untersucht.

 

Dänemark, Schweden, Finnland und Russland haben Deutschland als betroffenen Staat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach der Espoo-Konvention über diese Routenänderungen und alternativen in Kenntnis gesetzt und hierzu ein seitens der Nord Stream AG erstelltes Informationsdokument übersandt. Das Informationsdokument liegt ebenfalls im genannten Zeitraum öffentlich aus und ist außerdem auf den genannten Internetseiten einsehbar. Es besteht Gelegenheit, zu den Projektabschnitten in Dänemark, Schweden, Finnland und Russland nach Auslegungsfrist bis einschließlich 21.12. 2007 schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen Stellungnahmen vorzubringen. Ihre Stellungnahmen werden sodann der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates übersandt werden.

 

Hinweise:

Diese Beteiligungsrunde ersetzt nicht die Beteiligung im weiteren Verlauf der  Genehmigungsverfahren in den jeweiligen Ländern, die nach Einreichung der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen wird.  Durch die Teilnahme am Verfahren entstandene Kosten können nicht erstattet werden.

 

Es ist geplant, die eingereichten Stellungnahmen auf den Internetseiten der Genehmigungsbehörden zu veröffentlichen.

 

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren für die Nord Stream Gas Pipeline finden Sie hier.

 

Suche


Wenn Sie Informationen zu bestimmten Begriffen suchen, können Sie sich hier alle Seiten anzeigen lassen, die diese Begriffe enthalten.





Verknüpfung der Begriffe mit

Druckversion

Seite drucken

Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Christian Dahlke, Telefon 040 3190 - 3500

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Standards
CONTIS
Seekabel
Rohrleitungen
Forschungshandlungen
Ökologische Begleituntersuchungen Testfeld "alpha ventus"

English Version

 
go...
 
 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 21.11.2007 12:43:06  
 Druckversion Home • English Version • Kontakt • Hilfe • Informationsfreiheitsgesetz • Impressum