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Die Nord Stream AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb zweier paralleler
Erdgashochdruckleitungen vom russischen Vyborg durch die Ostsee bis zum deutschen
Anlandungspunkt bei Lubmin. Die Nord Stream AG hat hierzu beim Bergamt Stralsund
und beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie am 07. 11. 2006 die Genehmigungsanträge
eingereicht.
Genehmigungsverfahren in Deutschland
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach § 43 EnWG und § 133 Abs. 1 Nr. 2
BBergG bestand vom 27.11.2006 bis 26.01.2007 für Jedermann Gelegenheit zur Stellungnahme.
Am 30.01.2007 wurde in Stralsund ein Scopingtermin durchgeführt. Die Genehmigungsbehörden
haben auf Grundlage des Scoping-Verfahrens einen vorläufigen Untersuchungsrahmen
festgelegt, welcher unter www.bsh.de einsehbar ist.
Die Nord Stream AG hat nunmehr eine Änderung der Routenführung innerhalb
der deutschen AWZ und 12-Seemeilenzone beantragt. Die Genehmigungsbehörden beabsichtigen,
grundsätzlich an den methodischen Vorgaben des mitgeteilten Untersuchungsrahmens
festzuhalten. Der Änderungsantrag und seine Begründung liegen im Zeitraum vom
15.11. bis 14.12.2007 öffentlich aus. Jedermann kann nach Ablauf der Auslegungsfrist
bis einschließlich 21.12.2007 schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben
genannten Stellen Stellungnahmen abgeben, insbesondere zu der Frage, ob aufgrund
der geänderten Routenführung Ergänzungen oder Änderungen an dem festgelegten
Untersuchungsrahmen erforderlich sind. Je nach den Ergebnissen der eingegangenen
Stellungnahmen wird über die weitere Verfahrensweise entschieden. Die Durchführung
eines weiteren Scoping-Termins ist aus jetziger Sicht nicht geplant.
Verfahren nach dem UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung
im grenzüberschreitenden Rahmen („Espoo-Konvention“)
Die Trasse der geplanten Erdgashochdruckleitungen von Vyborg nach Lubmin
soll auch in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Länder Finnland, Schweden,
Dänemark und Russland sowie russische Territorialgewässer in der Ostsee verlaufen.
In diesen Bereichen hat die Nord Stream AG ebenfalls Routenänderungen vorgenommen
bzw. werden derzeit noch alternative Routenführungen untersucht.
Dänemark, Schweden, Finnland und Russland haben Deutschland als betroffenen
Staat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach der Espoo-Konvention über diese
Routenänderungen und alternativen in Kenntnis gesetzt und hierzu ein seitens
der Nord Stream AG erstelltes Informationsdokument übersandt. Das Informationsdokument
liegt ebenfalls im genannten Zeitraum öffentlich aus und ist außerdem auf den
genannten Internetseiten einsehbar. Es besteht Gelegenheit, zu den Projektabschnitten
in Dänemark, Schweden, Finnland und Russland nach Auslegungsfrist bis einschließlich
21.12. 2007 schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen
Stellungnahmen vorzubringen. Ihre Stellungnahmen werden sodann der zuständigen
Behörde des jeweiligen Staates übersandt werden.
Hinweise:
Diese Beteiligungsrunde ersetzt nicht die Beteiligung im weiteren Verlauf
der Genehmigungsverfahren in den jeweiligen Ländern, die nach Einreichung
der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen wird. Durch die Teilnahme am
Verfahren entstandene Kosten können nicht erstattet werden.
Es ist geplant, die eingereichten Stellungnahmen auf den Internetseiten der
Genehmigungsbehörden zu veröffentlichen.
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren für die Nord Stream Gas Pipeline
finden Sie hier.
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