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Vertragsbedingungen des BSH |
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- Für die Abwicklung des Vertrages gelten in dieser Reihenfolge:
- mein vorstehendes Auftragsschreiben nebst diesen Vertragsbedingungen
- -ggf. die Ausschreibungsunterlagen
- -das Angebot
- -die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Die Preise sind Festpreise.
Lieferungen und Leistungen sind, soweit sie nicht zu Pauschalpreisen
zu vergeben sind, mit Mengenansatz zu Einheitspreisen in Rechnung zu stellen.
Für Arbeiten auf Nachweis (Stundenlohnarbeiten) gelten die vertraglichen Vereinbarungen
über die Vergütung der Lohn- und Stoffkosten. Sie werden nur vergütet, soweit
sie vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. Für die Abrechnung gegebenenfalls
erforderliche Nachweise über Arbeits- und Wegestunden, Fahrtauslagen, Tage-
und Übernachtungsgelder, Materialverbrauch usw. sind dem Beauftragten des Auftraggebers
täglich in doppelter Ausführung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen der Rechnung
beigefügt werden. Ebenso sind die anerkannten Lieferscheine der Rechnung beizufügen.
- Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.
Sendungen sind freizumachen, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. Versandanschrift für Bahnfracht- und Bahneilgut: Hamburg-Hbf., Versandanschrift
für Bahnexpre-gut: Hamburg-Hbf. Auf den Frachtbriefen ist folgender Vermerk
aufzunehmen: ”Sebstabholung, Empfänger unter 040-3190 –2061, -2062, -2063 (Durchwahl)
bei Eingang der Sendung zu benachrichtigen”. Die Bestellnummer ist auf allen
Schreiben, Versandpapieren und den Sendungen anzugeben.
Fehlen auf der Rechnung bzw. den Anlagen (z.B. dem Lieferschein)
die vollständigen Angaben, verlängern sich die Zahlungsfrist und die Frist für
die Gewährung eines Skontos entsprechend dem späteren Eingang der vollständigen
Angaben.
Zahlungen erfolgen erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien
Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Sie werden ausschließlich bargeldlos von
der Bundeskasse auf ein auf der Rechnung angegebenes Konto geleistet. Teilzahlungen
werden nicht geleistet; es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart worden. Die
Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Sofern vom Auftragnehmer Skonto gewährt wird,
beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens
am Tage des Rechnungseinganges. Die Fristen beginnen nicht zu laufen, wenn Verzögerungen
in der Rechnungsbearbeitung durch die Nichtangabe oder unvollständige Angabe
der Bestellnummer des Auftraggebers durch den Auftragnehmer eintreten oder mangelhaft
bzw. unvollständig geliefert worden ist.
Sofern keine besonderen Gewährleistungsfristen vereinbart sind,
gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr (ab 2002: zwei Jahre), gerechnet
vom Tage der Lieferung der Ware/Fertigstellung der Leistung.
Kosten für Versicherungen (Personen-, Vermögens- und Sachversicherungen)
dürfen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie grundsätzlich nicht
in Rechnung gestellt werden.
Bis zur Anlieferung im Dienstgebäude stellt der Auftragnehmer den
Auftraggeber – soweit gesetzlich zulässig - von der Haftung für Verlust oder
Beschädigung der Waren frei.
Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers gelten,
soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt sind und vorstehenden Vertragsbedingungen
nicht entgegenstehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie.
Vertragsbedingungen
zum Download (PDF, 22 KB)
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Kontakt
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
Jürgen
Kortes, Telefon 040 3190 - 2063
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