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Seefahrtschulen

   
 
 

 

 

  • Gebühren:

    • Informationen zu den Gebühren und den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie hier

     

  • Eidesstattliche Versicherung/Antrag auf Ersatzausfertigungen bei Verlust eines Befähigungszeugnisses:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das BSH für die Erteilung und Gültigkeitsverlängerung aller Zeugnisse für Seeleute zuständig.

Dies gilt nicht für die Erstausstellung nautisch und technischer Befähigungszeugnisse von Absolventen der nach dem Recht Mecklenburg-Vorpommerns eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten. Hier ist weiterhin das Seemannsamt Rostock zuständig. Die Zuständigkeit für die Gültigkeitsverlängerung sowie Erteilung nautischer und technischer Befähigungzeugnisse, die abweichend vom regulären Ausbildungsgang erworben werden, verbleibt beim BSH.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125

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Mehr dazu auf www.bsh.de:
Zeugnisse für Seeleute

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