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Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das BSH für die Erteilung und Gültigkeitsverlängerung aller
Zeugnisse für Seeleute zuständig.
Dies gilt nicht für die Erstausstellung nautisch und technischer Befähigungszeugnisse von Absolventen der nach dem Recht Mecklenburg-Vorpommerns eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten. Hier ist weiterhin das Seemannsamt Rostock zuständig. Die Zuständigkeit für die Gültigkeitsverlängerung sowie Erteilung nautischer und technischer Befähigungzeugnisse, die abweichend vom regulären Ausbildungsgang erworben werden, verbleibt beim BSH.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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