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Das BSH und das Marineamt haben aufgrund des § 27 Abs. 2 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) eine Vereinbarung über
die Anerkennung von Befähigungen, die bei der Deutschen Marine erworben
wurden, als Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen
und
Seefunkzeugnissen
für den Dienst auf Kauffahrteischiffen abgeschlossen.
- Durchführungsbestimmungen:
In den Durchführungsbestimmungen
für den Erwerb von Befähigungszeugnissen, - nachweisen und
Seefunkzeugnissen für den Dienst auf Kauffahrteischiffen durch
(ehemalige) Marinesoldaten finden Sie nähere Erläuterungen
zu der Vereinbarung BSH / Marine.
- allgemeine Checkliste für Antragsteller:
Die Checkliste dient der Eigenkontrolle mit Hinweisen auf detaillierte Informationen der Durchführungsbestimmungen.
- Gebühren:
- Informationen zu den Gebühren und den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.
- persönliche Beratung:
Für die persönliche Beratung von Zeitsoldaten ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (www.bfd.bundeswehr.de) zuständig. Informationen sind auch beim Verband Deutscher Reeder (www.reederverband.de) zu erhalten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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