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Marine

   
 
 

Ausstellung von Zeugnissen und Nachweisen für (ehemalige) Marinesoldaten

 

Das BSH und das Marineamt haben aufgrund des § 27 Abs. 2 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) eine Vereinbarung über die Anerkennung von Befähigungen, die bei der Deutschen Marine erworben wurden, als Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Seefunkzeugnissen für den Dienst auf Kauffahrteischiffen abgeschlossen.
  

  • Durchführungsbestimmungen:
    In den  Durchführungsbestimmungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen, - nachweisen und Seefunkzeugnissen für den Dienst auf Kauffahrteischiffen durch (ehemalige) Marinesoldaten finden Sie nähere Erläuterungen zu der Vereinbarung BSH / Marine.
  • allgemeine Checkliste für Antragsteller:
    Die Checkliste dient der Eigenkontrolle mit Hinweisen auf detaillierte Informationen der Durchführungsbestimmungen.
  • Anträge:

 

  • Gebühren:
    • Informationen zu den Gebühren und den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.
  • persönliche Beratung:
    Für die persönliche Beratung von Zeitsoldaten ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (www.bfd.bundeswehr.de) zuständig. Informationen sind auch beim Verband Deutscher Reeder (www.reederverband.de) zu erhalten.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

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Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Zeugnisse für Seeleutee

 
 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 02.01.2012 09:45:03  
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