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Die persönliche Antragsabgabe ist beim BSH Hamburg möglich. (Anfahrtbeschreibung und - skizze)
- Gültigkeitsverlängerung für Befähigungs-und Seefunkzeugnisse:
- Gültigkeitsverlängerung für Befähigungsnachweise gemäß STCW-Übereinkommen:
Das BSH ist für die Gültigkeitsverlängerung aller Zeugnisse für Seeleute zuständig.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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