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Gebühren - Rechnung

   
 
 

Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten für Seeleute

 

  • Gebühren:
  • Zu jedem Antrag auf Ausstellung eines oder mehrerer Dokumente für einen Seemann bietet das BSH an, die Gebühren via Lastschrift  zu zahlen:

 

 

Die Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten für Seeleute nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) bzw. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) werden nach § 1 Abs. 2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSHKostV) i.V.m. der Anlage Gebührenverzeichnis ab dem 15.08.2009 wie folgt erhoben:

Gebührenverzeichnis
Laufende Nummer

Gebührentatbestand

Gebührenrahmen aktuell erhoben pro einzeln beantragtem Dokument
  Ausstellung eines:  

2001

Befähigungszeugnisses

25 - 75 Euro

50 Euro

2002

Befähigungsnachweises

25 - 75 Euro

50 Euro

2003

Gültigkeitsvermerkes einschließlich Verlängerung der Gültigkeitsdauer

25 - 75 Euro

50 Euro

2004

Anerkennungsvermerkes einschließlich Verlängerung der Gültigkeitsdauer

25 - 75 Euro

50 Euro

2005

Genehmigung von Abweichungen von den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen zum Erwerb von Befähigungszeugnissen

25 - 75 Euro

50 Euro


Gebührenermäßigung
: Die Summe der Gebühren für vom BSH ausgestellte Dokumente für Seeleute verringert sich um die Hälfte auf jeweils 25 Euro pro Dokument, wenn aufgrund zeitgleicher Antragstellung mit vollständig eingereichten Unterlagen mehr als ein Dokument pro Antragsteller ausgestellt werden kann. Von dieser Regelung sind Anerkennungsvermerke und die Genehmigung von Abweichungen von den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen zum Erwerb von Befähigungszeugnissen ausgenommen.

Das BSH empfiehlt daher, vor Antragstellung zu prüfen, ob zeitgleich mehrere Dokumente pro Seemann beantragt werden können; insbesondere
nach Abschluss des Schulbesuches,  bei Befähigungszeugnissen der nächsthöheren Kategorie (Erster Offizier, Kapitän [Nationale Fahrt],
Zweiter Technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage) und bei Gültigkeitsverlängerungen. 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Zeugnisse für Seeleute

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 19.01.2012 08:12:56  
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