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- Gebühren:
Zu jedem Antrag auf Ausstellung eines
oder
mehrerer Dokumente für einen Seemann bietet das BSH an, die
Gebühren
via Lastschrift zu zahlen:
Die Gebühren für die
Ausstellung von
Dokumenten für Seeleute nach der
Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
(SchOffzAusbV) bzw. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
werden nach § 1 Abs. 2 der
Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für
Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSHKostV) i.V.m. der Anlage Gebührenverzeichnis ab dem 15.08.2009 wie
folgt erhoben:
| Gebührenverzeichnis |
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Ausstellung eines: |
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2001
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Befähigungszeugnisses
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25 - 75 Euro
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50 Euro
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2002
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Befähigungsnachweises
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25 - 75 Euro
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50 Euro
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2003
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Gültigkeitsvermerkes
einschließlich Verlängerung der Gültigkeitsdauer
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25 - 75 Euro
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50 Euro
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2004
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Anerkennungsvermerkes
einschließlich Verlängerung der Gültigkeitsdauer
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25 - 75 Euro
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50 Euro
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2005
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Genehmigung von Abweichungen von
den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen zum Erwerb von
Befähigungszeugnissen
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25 - 75 Euro
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50 Euro
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Gebührenermäßigung:
Die
Summe der Gebühren für vom BSH ausgestellte Dokumente
für Seeleute
verringert sich um die Hälfte auf jeweils 25 Euro pro Dokument,
wenn
aufgrund zeitgleicher Antragstellung mit vollständig eingereichten
Unterlagen mehr als ein Dokument pro Antragsteller ausgestellt werden
kann. Von dieser Regelung sind Anerkennungsvermerke und die Genehmigung
von Abweichungen von den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen zum
Erwerb
von Befähigungszeugnissen ausgenommen.
Das
BSH empfiehlt daher, vor Antragstellung zu prüfen, ob zeitgleich
mehrere Dokumente pro Seemann beantragt werden können;
insbesondere
nach Abschluss des
Schulbesuches,
bei
Befähigungszeugnissen der nächsthöheren Kategorie
(Erster Offizier,
Kapitän [Nationale Fahrt],
Zweiter Technischer Offizier, Leiter
der
Maschinenanlage) und bei
Gültigkeitsverlängerungen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne
unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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