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- Umsetzung der Änderungen durch die STCW-Vertragspartei Deutschland
- ECDIS: Die in Manila 2010 beschlossenen Änderungen zum STCW - Übereinkommen enthalten u.a. erstmals detailliertere Standards über den Nachweis von Kompetenzen zur Bedienung von ECDIS - Anlagen (Basisausbildung). Sofern diese Kompetenzen nicht glaubhaft gemacht werden können, sind mit Wirkung vom 01.01.2012 nautische Befähigungszeugnisse hinsichtlich ECDIS mit einer Einschränkung zu versehen, sofern die Befähigungszeugnisse eine Gültigkeitsdauer über den 01.01.2017 erhalten. Das BSH hat hierzu
eine Mitteilung in deutsch (PDF, 4 Seiten 25 kB) und englisch (PDF, 4 Seiten 28 kB) veröffentlicht.
- Manila-Änderungen
Die Anlage zum STCW-Übereinkommen mit den verbindlichen Regeln sowie den Anhängen zur Anlage (verbindlicher STCW-Code Teil A / unverbindlicher STCW-Code Teil B) wurden in einem vierjährigem Überarbeitungsprozess geändert (Übersicht der Änderungen).
Diese Änderungen gelten nicht im Zusammenhang mit Befähigungszeugnissen für den Dienst als Kapitän oder nautischer Offizier auf Schiffen bis BRZ 500 in der Nationalen Fahrt, Schiffsmaschinisten und Kapitän oder nautischer Offizier auf Fischereifahrzeugen.
Folgende Änderungen wurden im Jahr 2010 auf einer
Diplomatischen Konferenz in Manila angenommen:
- THE MANILA AMENDMENTS TO THE STCW CODE (Attachment 1 to the Final Act of the Conference)
Agenda 10 STCW-CONF.2-33.pdf (Anlage zum STCW - Übereinkommen)
- THE MANILA AMENDMENTS TO THE STCW CODE (Attachment 2 to the Final Act of the Conference)
Agenda 10 STCW-CONF.2-34.pdf (STCW – Code Teil A und B)
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