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Manila-Änderungen 2010 zum STCW-Übereinkommen

   
 
 

 

  • Umsetzung der Änderungen durch die STCW-Vertragspartei Deutschland

     

    • ECDIS: Die in Manila 2010 beschlossenen Änderungen zum STCW - Übereinkommen enthalten u.a. erstmals detailliertere Standards über den Nachweis von Kompetenzen zur Bedienung von ECDIS - Anlagen (Basisausbildung). Sofern diese Kompetenzen nicht glaubhaft gemacht werden können, sind mit Wirkung vom 01.01.2012 nautische Befähigungszeugnisse hinsichtlich ECDIS mit einer Einschränkung zu versehen, sofern die Befähigungszeugnisse eine Gültigkeitsdauer über den 01.01.2017 erhalten. Das BSH hat hierzu eine Mitteilung  in deutsch (PDF, 4 Seiten 25 kB) und englisch (PDF, 4 Seiten 28 kB) veröffentlicht.
    • Auffrischungskurse: Mit Wirkung vom 01.01.2012 müssen alle Seeleute ihre Kompetenzen nach den Regeln VI/1 (Sicherheitsgrundausbildung), VI/2 (Rettungsbootmann) und VI/3 (Fortgeschrittene Brandbekämpfung ) alle fünf Jahre auffrischen. Nähere Informationen enthält die Mitteilung "Auffrischungskurse" in deutsch und "Refresher courses" in englisch.
    • Grundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff

 

  • Manila-Änderungen
  • Die Anlage zum STCW-Übereinkommen mit den verbindlichen Regeln sowie den Anhängen zur Anlage (verbindlicher STCW-Code Teil A / unverbindlicher STCW-Code Teil B) wurden in einem vierjährigem Überarbeitungsprozess geändert (Übersicht der Änderungen).

    Diese Änderungen gelten nicht im Zusammenhang mit Befähigungszeugnissen für den Dienst als Kapitän oder nautischer Offizier auf Schiffen bis BRZ 500 in der Nationalen Fahrt, Schiffsmaschinisten und Kapitän oder nautischer Offizier auf Fischereifahrzeugen.

    Folgende Änderungen wurden im Jahr 2010 auf einer Diplomatischen Konferenz in Manila angenommen:

     

    • THE MANILA AMENDMENTS TO THE STCW CODE (Attachment 1 to the Final Act of the Conference)
      Agenda 10 STCW-CONF.2-33.pdf (Anlage zum STCW - Übereinkommen)

     

    • THE MANILA AMENDMENTS TO THE STCW CODE (Attachment 2 to the Final Act of the Conference)
      Agenda 10 STCW-CONF.2-34.pdf (STCW – Code Teil A und B)

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 06.01.2012 13:02:01  
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