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Prüfungen und Zulassungen

   
 
 

Prüfungen und Zulassungen von Schiffsausrüstung

 

Seit dem Inkrafttreten der Schiffsausrüstungsrichtlinie zum 01. Januar 1999 muss Schiffsausrüstung, die einem EG-Konformitätsbewertungsverfahren unterliegt (aufgeführt im Anhang A.1 der Schiffsausrüstungsrichtlinie), mit einem EU-Zertifikat zugelassen werden. Bis zum 28. Februar 2009 war das BSH als Benannte Stelle für EU-Zulassungen zuständig, und zwar für Rettungsmittel, Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72. Seit dem 01. März 2009 ist diese Benennung vom BSH auf BSH-Cert übergegangen.

Für zulassungspflichtige Schiffsausrüstung, die nicht im Anhang A.1 der Schiffsausrüstungsrichtlinie aufgeführt ist, wird weiterhin vom BSH eine nationale Zulassung erteilt (weitere Informationen unter: Hersteller / Prüfungen und Zulassungen).

 

Antrag auf EU-Zertifizierung (EG-Konformitätsbewertung) siehe Benannte Stelle BSH-Cert

 

Antrag auf Prüfung, nationale Zulassung (Baumusterprüfbescheinigung) oder Konformitätsbestätigung durch das BSH

Antragsformular nationaleZulassung als PDF- oder WORD- Vorlage
für folgende Schiffsausrüstung aus dem Anhang A.2 der Schiffsausrüstungslinie:

  • A.2/1.1    Radarreflektor für Rettungsflöße
  • A.2/4.4    Tagsignalscheinwerfer (ab 10. Dezember 2011 A.1/4.52)
  • A.2/4.11  Kombinierte GPS/GLONASS-Anlagen
  • A.2/4.15  Integriertes Navigationssystem
  • A.2/4.17  Aktiver Radarreflektor
  • A.2/4.18  Schallsignal-Empfangsanlage
  • A.2/4.19  Magnetkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
  • A.2/4.20  Bahnführungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
  • A.2/4.24  Schubanzeiger
  • A.2/4.25  Seitliche Schub-, Schraubensteigungs- und Drehsinnanzeiger
  • A.2/4.30  Integriertes Brückensystem (ab 10. Dezember 2011 von A.1 in A.2)
  • A.2/4.31  Peileinrichtung
  • A.2/4.32  Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS)
  • A.2/4.33  Bahnführungssystem (einsatzfähig ab einer Geschwindigkeit von 30 Knoten)
  • A.2/4.34  System zur Identifizierung und Routenverfolgung über große Entfernungen (LRIT)
  • A.2/4.35  Galileo Empfänger
  • A.2/4.36  AIS-SART-Geräte
  • A.2/5.1    UKW-EPIRB
  • A.2/5.2    Ersatzstromquelle für Funkanlagen
  • A.2/5.4    Notsignal-Schalttafel
  • A.2/5.5    Seenotalarm-Schalttafel
  • A.2/5.7    Alarmsystem zur Gefahrenabwehr auf Schiffen (SSAS)
  • A.2/5.8    UKW-Flugsprechfunkgeräte (Senden/Empfangen) (ab 10.Dezember 2011)
  • A.2/6.2    Schallsignalanlagen
  •                 Elektronisches Seekartendarstellungssystem (ECS)
  •                 Daten-Aufzeichnungsgerät (DSR)
  •                 Schutzkapsel für VDR
  •                 Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Class B, feste AIS-Station, AIS-AtoN-Station
  •                 Kombinierte Binnen-/Seefunkgeräte
  •                 Signalleuchten für Binnenschiffe
  •                 Schallsignalanlagen für Binnenschiffe

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 28.03.2011 10:32:05  
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