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Aufstellung an Bord

   
 
 

Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung / Anbringung bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72

 

Mit den Bedingungen für die Planprüfung der vorgesehenen Aufstellung, Anbringung, bzw. des Einbaus von Navigations- und Funkausrüstung nach COLREG 72 (BfP) wird nun das Verfahren der Planprüfung geregelt.
Sie enthält in Ihrer Anlage auch spezielle Aufstellungsbedingungen für bestimmte Ausrüstung.
Stellt das BSH fest, dass das Vorhaben nicht den Bedingungen entspricht, wird der Antragsteller darauf aufmerksam gemacht. Eventuell wird das Vorhaben mit Auflagen verbunden. Die rechtzeitige Einreichnung der erforderlichen Unterlagen minimiert das Risiko, falsch eingebaute Ausrüstung kostenaufwendig umzubauen.

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Horst Domnick, Telefon 040 3190 - 7220,
Fax 040 3190 - 5000

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Mehr dazu auf www.bsh.de:
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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 17.04.2007 14:25:06  
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