Das BSH entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen (Ausflaggungen gemäß §7 Flaggenrechtsgesetz). Hierfür bedarf es eines Antrages, der auch Abfragen zur wirtschaftlichen Begründung enthält.
Antrag auf zeitweise Ausflaggung zum
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