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Zeitweise Ausflaggung

   
 
 


Das BSH entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen (Ausflaggungen gemäß §7 Flaggenrechtsgesetz). Hierfür bedarf es eines Antrages, der auch Abfragen zur wirtschaftlichen Begründung enthält.

Antrag auf zeitweise Ausflaggung zum Ausfüllen
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Hans-Joachim Grube, Telefon 040 3190 - 7130  oder Friedhelm Schüller, Telefon 040 3190 - 7134,
Fax 040 3190 - 5000

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Flaggendokumente Flaggenzertifikate
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 20.08.2009 13:49:46  
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