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Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird.
Ein Flaggenzertifikat kann aufgrund des Flaggenrechtsgesetzes (FIRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140) erteilt werden Es wird spätestens nach Ablauf von 8 Jahren seit der Ausstellung ungültig. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Antrag und Merkblatt auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates zum Ausfüllen PDF-Formular (PDF, 260 KB)
Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung
eines Flaggenzertifikates
Merkblatt (PDF, 101 KB)
Hinweise Änderung eines Flaggenzertifikates (PDF, 21 KB)
Verlängerung eines Flaggenzertifikates (PDF, 20 KB)
Einzugsermächtigung für Gebühren Flaggenzertifikat zum Ausfüllen Einzugsermächtigung (PDF, 17 KB)
Deutsche Antragssteller und Antragsteller aus der EU, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen eine Beauftragte Person mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
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