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Flaggenzertifikat

   
 
 

Ausstellung eines Flaggenzertifikates

 

Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Das Dokument ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden.

Online - Anträge (Spezielle Hinweise zum Ausfüllen)

    Registrierter Kunde
  • Antrag mit Signaturenkarte (in Vorbereitung)
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    Nicht registrierter Kunde
  • Antrag mit Signaturenkarte (in Vorbereitung)
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Antrag und Merkbaltt auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates zum Ausfüllen
PDF-Formular (PDF, 260 KB)

Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates
Merkblatt (PDF, 101 KB)

Hinweise
Änderung eines Flaggenzertifikates (PDF, 21 KB)
Verlängerung eines Flaggenzertifikates (PDF, 20 KB)

Einzugsermächtigung für Gebühren Flaggenzertifikat zum Ausfüllen
Einzugsermächtigung (PDF, 17 KB)

Deutsche Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland und Antragsteller aus der EU benötigen eine Beauftragte Person mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes

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Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Sabine Wohlgemuth-Zeuch, Telefon 040 3190 - 7137
oder Elfi Groth,
Telefon 040 3190 - 7136,
Fax 040 3190 - 5000

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Flaggendokumente
Flaggenzertifikate
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 26.08.2010 11:27:56  
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