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Flaggenzertifikat

   
 
 

Ausstellung eines Flaggenzertifikates

 

Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird.
Ein Flaggenzertifikat kann aufgrund des Flaggenrechtsgesetzes (FIRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140) erteilt werden  Es wird spätestens nach Ablauf von 8 Jahren seit der Ausstellung ungültig. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

 

Antrag und Merkblatt auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates zum Ausfüllen
PDF-Formular (PDF, 260 KB)

Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates
Merkblatt (PDF, 101 KB)

Hinweise
Änderung eines Flaggenzertifikates (PDF, 21 KB)
Verlängerung eines Flaggenzertifikates (PDF, 20 KB)

Einzugsermächtigung für Gebühren Flaggenzertifikat zum Ausfüllen
Einzugsermächtigung (PDF, 17 KB)

Deutsche Antragssteller und Antragsteller aus der EU, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen eine Beauftragte Person mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes.

 

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Sabine Wohlgemuth-Zeuch, Telefon 040 3190 - 7137
oder Tim Knickel,
Telefon 040 3190 - 7136,
Fax 040 3190 - 5000

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Flaggendokumente
Flaggenzertifikate
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 05.01.2012 12:05:34  
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