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Flaggenbescheinigung

   
 
 

Ausstellung einer Flaggenbescheinigung


Für Werftprobefahrten und zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe wird ein Flaggenschein
(Antragsformular als WORD-Vorlage) erteilt. Behördenfahrzeuge erhalten eine Flaggenbescheinigung (formloser Antrag; kein Formular).

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Friedhelm Schüller, Telefon 040 3190 - 7134

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Flaggendokumente
Flaggenzertifikate
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 11.01.2007 15:46:04  
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